Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Strafbefehl gegen Lentze: Pressemitteilung des OLG Köln vom 15-6-20 (Recht)

trel, Monday, 15.06.2020, 12:04 (vor 1620 Tagen)
bearbeitet von trel, Monday, 15.06.2020, 12:14

Im Anschluß an meine vorherige Mitteilung hier gebe ich bekannt, daß das OLG Köln seine Entscheidung in meinem Fall nun öffentlich gemacht hat. Es scheint also, daß ein öffentliches Interesse besteht. Der Präzedenzfall ist eingetreten. Ich habe tatsächlich ein (winzig kleines) Stück Rechtsgeschichte geschrieben.

Siehe: Pressemitteilung vom 15.06.2020 - Volksverhetzungsparagraf schützt auch vor pauschaler Verunglimpfung von Frauen - Freispruch aufgehoben .

Ich bin insoweit sehr zufrieden, insbesondere mit dem Schlußsatz:

Eine Strafe konnte der Senat als Revisionsgericht aus Rechtsgründen nicht verhängen. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.

Die Strafsache ist also noch offen. Es bleibt also, oder wird eigentlich erst, spannend. Zwar kommt mein Wille zur Verteidigung und Rückgewinnung der Würde des Mannes in dem Text nicht zum Ausdruck. Vielmehr entsteht zunächst einmal der Eindruck, mir ginge es um die Entwürdigung des Weibes. Aber sobald irgendwelche Nachfragen geäußert werden sollten, ist dann natürlich Gelegenheit, meines wahres Anliegen zur Sprache zu bringen.

Eigentlich ist es natürlich schade, daß, um die - verlorene und wieder zu gewinnende - Würde des Mannes in der Öffentlichkeit zu thematisieren, erst der weibliche Anteil erfahren muß, wie es sich anfühlt, verbal entwürdigt zu werden. Die sogenannten Antirassisten gehen aber ähnlich vor, wie gerade in den letzten Tagen immer wieder zu lesen ist.

trel

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Lentze, ich drücke Dir die Daumen! - Lentze bewirkt im Alleingang mehr als MANNdat

Werner ⌂ @, Monday, 15.06.2020, 12:35 (vor 1620 Tagen) @ trel

Lentze, ich drücke Dir die Daumen!

Du bewirkst im Alleingang mehr als dieser Eugen und sein selbstgerechter "Männerrechts"-Verein MANNdat...

--
Ich will, dass der Femiwahn aufhört in Deutschland, und zwar Dalli!

Strafbefehl gegen Lentze: Pressemitteilung des OLG Köln vom 15-6-20

Ausschussquotenmann, Monday, 15.06.2020, 13:06 (vor 1620 Tagen) @ trel

Ich bin jetzt schon gespannt wie es mit der "Vermarktung" dieses Urteils weitergeht. Ob es in den juristischen Fachzeitschriften und in den Medien gewürdigt wird. Der eigentliche Gegenschlag findet danach in den Strafanzeigen gegen die männerfeindliche Hetze statt. Dort wiederum wird sich die Justiz winden wie ein Aal und Gründe finden, warum es sich hier nicht um denselben Sachverhalt handelt.

Wie sich die Deutungshoheit in diesem Land auswirkt kann man dieser Tage bereits in der "Gleichbehandlung" von linker und rechter Gewalt beobachten. Dementsprechend wird es auch in dieser Sache ablaufen.

"Vermarktung" dieses Urteils

Werner ⌂ @, Monday, 15.06.2020, 14:02 (vor 1620 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Ich bin jetzt schon gespannt wie es mit der "Vermarktung" dieses Urteils weitergeht. Ob es in den juristischen Fachzeitschriften und in den Medien gewürdigt wird. Der eigentliche Gegenschlag findet danach in den Strafanzeigen gegen die männerfeindliche Hetze statt. Dort wiederum wird sich die Justiz winden wie ein Aal und Gründe finden, warum es sich hier nicht um denselben Sachverhalt handelt.

Wie sich die Deutungshoheit in diesem Land auswirkt kann man dieser Tage bereits in der "Gleichbehandlung" von linker und rechter Gewalt beobachten. Dementsprechend wird es auch in dieser Sache ablaufen.

In jedem Fall wird in WikiMANNia eingearbeitet werden.

Von dort wird es schon seinen Weg nehmen... ;-)

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Ich will, dass der Femiwahn aufhört in Deutschland, und zwar Dalli!

Korrektur: Nicht Präzedenzfall, sondern Grundsatzentscheidung

trel, Monday, 15.06.2020, 14:54 (vor 1620 Tagen) @ trel

Der Präzedenzfall ist eingetreten.

Ich war ungenau. Präzedenzfälle sind bezeichnend für das englische Recht. Bei uns spricht man von Grundsatzentscheidungen, die vom OLG aufwärts getroffen werden, aber keine absolut bindende Wirkung haben. Gleichwohl, siehe Wikipedia:

In der Praxis werden Grundsatzentscheidungen von anderen Gerichten aber trotzdem oft bei der Auslegung von Gesetzen beachtet, um das Gebot der Rechtssicherheit nicht zu verletzen.

So hat es mir auch mein Anwalt erklärt. Es ist also möglich, aber nicht allzu wahrscheinlich, daß in einem ähnlichem Fall anders geurteilt würde. Zur diesbezüglichen Rechtspraxis vgl. etwa den "Milchkasten-Fall", in welchem das OLG Düsseldorf sich auf den vergleichbaren "Winkelschleifer-Fall" bezieht.

Jedenfalls gehe ich davon aus, daß der "Weiberplage-Fall" in den Strafrechts-Kommentaren, die jährlich in Neuauflage erscheinen, Erwähnung finden wird.

Es wäre nun hilfreich, die Öffentlichkeits-Chance zu nutzen und nach Artikeln Ausschau zu halten, die pauschal das männliche Geschlecht herabwürdigen. Diese sollten dann zur Anzeige gebracht werden. Dabei kommt es auch auf die Menge an; das ist ähnlich wie bei einer Unterschriftensammlung. Für falsch halte ich es indes, die Richterschaft generell als politisch korrumpiert zu betrachten. Wenn man das Gute im Menschen grundsätzlich verneint, wird man es auch niemals fördern.

Der weitere Prozeß ist jetzt nur noch insofern wichtig, als er für ein weitergehendes Interesse sorgen kann; für mich als Angeklagten ist der tatsächliche Ausgang von untergeordneter Bedeutung.

trel

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Dummkopf

Dirk, Monday, 15.06.2020, 21:46 (vor 1620 Tagen) @ trel

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, willst Du diesen Prozeß absichtlich verlieren, weil Du glaubst, daß danach auch feministische Hetze gegen Männer strafbar wird?

1. Das wird nicht eintreten

2. Will ich auch gar nicht, daß das eintritt, denn ich bin für die Meinungsfreiheit. Auch Feministinnen sollen ihren Müll ungestraft verbreiten dürfen. Man sollte sie einfach nicht ernstnehmen.

Mit Deiner Dummheit erreichst Du nur, daß Feminismuskritiker es jetzt schwerer haben!

Mal wieder SPD-Slang im Forum :)

Ausschussquotenmann, Monday, 15.06.2020, 22:15 (vor 1620 Tagen) @ Dirk

- kein Text -

Dummkopf?

trel, Monday, 15.06.2020, 23:14 (vor 1620 Tagen) @ Dirk

Wenn ich Dich richtig verstanden habe

Hast du nicht.

Am Anfang stand die Anklage. Ich sollte ein ziemlich hohes Bußgeld + Verwaltungsgebühren zahlen und obendrein einen Jugendschutzbeauftragten bestellen, auf eigene Kosten natürlich.

Hättest du klein beigegeben? Und danach gesagt: Ich mach's nicht wieder? Dann ist klar, daß wir verschiedene Ziele verfolgen.

Es soll auch niemand glauben, daß ein Richter dem geäußerten Wunsch eines Angeklagten, verurteilt zu werden, stattgibt. Diesen "Wunsch" habe ich übrigens auch erst geäußert, nachdem das vorsitzende Richter klar zu verstehen gegeben hat, daß er den Freipruch kippen wird.

Zuvor hat mein Anwalt getan, was seine Pflicht ist: er hat für einen Freispruch plädiert und dargelegt, warum der Volksverhetzungs-Paragraf aus seiner Sicht hier ins Leere geht. Es ist also nicht so, daß ich von Vornherein auf die Erweiterung des Begriffes Volksverhetzung hingewirkt hätte. Ich habe nicht darauf hingewirkt, sondern das Risiko inkauf genommen.

Was es sonst noch zu sagen gibt, habe ich hier schon gesagt. Warum hast mich nicht schon vor 7 Jahren "beraten"?

trel

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Wer ist dieser "Anwalt"?

Thomas2, Tuesday, 16.06.2020, 23:28 (vor 1619 Tagen) @ trel

Es soll auch niemand glauben, daß ein Richter dem geäußerten Wunsch eines Angeklagten, verurteilt zu werden, stattgibt. Diesen "Wunsch" habe ich übrigens auch erst geäußert, nachdem das vorsitzende Richter klar zu verstehen gegeben hat, daß er den Freipruch kippen wird.

Ein guter Anwalt hätte Dir geraten, den Mund zu halten!

Warum hast Du überhaupt zugegeben, die fraglichen Beiträge verfaßt zu haben?


Zuvor hat mein Anwalt getan, was seine Pflicht ist: er hat für einen Freispruch plädiert und dargelegt, warum der Volksverhetzungs-Paragraf aus seiner Sicht hier ins Leere geht.

Natürlich hat er pro forma auf Freispruch plädiert. Aber seine Argumentation war wohl nicht hinreichend.


Da kommt einfach so ein Anwalt dahergelaufen und bietet Dir kostenlose Verteidigung an, und Du wirst nicht mißtrauisch? Der kann von irgendeiner Feministinnen-Organisation geschickt sein! Soweit ich das gesehen habe, wurdest Du auch gewarnt.

Warum hat er Dir verboten, uns seine Schriftsätze zu zeigen? Mach's einfach, dann können wir schauen, ob er alles richtig macht.


Wie gehst Du jetzt weiter vor? Willst Du den Prozeß gewinnen oder verlieren? Welche Äußerungen werden Dir jetzt noch angelastet?

Hinweis

Alfonso, Tuesday, 16.06.2020, 07:35 (vor 1619 Tagen) @ trel

Dieser Artikel ist mal wieder ein treffender Beleg dafür, wie undifferenziert und oberflächlich sich die Lügenpresse mit dieser Thematik auseinandersetzt. Bei denen gilt: Es kann nur eine Meinung geben ... und zwar ihre.

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_88057774/frauen-mit-tieren-verglichen-gericht-spricht-von-volksverhetzung.html

Wie bei der Lügenpresse üblich, wird den letzten Lesern das Denken abgenommen. Ihnen wird eine fertige (linke) Meinung vorgekaut. Sich selber ein Bild machen? Internetadresse www.weiberplage.org ? Fehlanzeige!

TREL, ich wünsche dir viel Kraft, alles Gute und Gottes Segen!

Nur keine Panik!

trel, Tuesday, 16.06.2020, 12:40 (vor 1619 Tagen) @ Alfonso

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_88057774/frauen-mit-tieren-verglichen-gericht-spricht-von-volksverhetzung.html


Offensichtlich ist die Nachricht nicht sehr informativ; sie ist vielmehr geeignet, eine sofortige heftige Ablehnung hervorzurufen.

Vor Allem aber erregt sie Aufmerksamkeit. Und das ist mir recht. Wer Genaueres wissen will, hat ja die Möglichkeit, sich selbst zu informieren. Das Gericht wird dazu sogar gezwungen sein.

Ich kann nicht verhehlen, daß meine Formulierungen sehr provokant waren. Sie sind mißverständlich. Aber das ist in Zeiten der Nachrichtenüberflutung der übliche Weg, einen Diskurs herbeizuführen.

Wie war es noch mit der kürzlich diskutierten Gilette-Werbung? War die bloß mißverständlich, oder vielmehr gewollt männerfeindlich? Vermutlich wollte Gillette bloß ein Interesse an ihren Produkten provozieren, und hat durch die Schärfe der Darstellung ein erhebliches Risiko auf sich genommen. Ob das im Umsatz nach hinten losgegangen ist, weiß ich nicht. Sie müssen bzw. mußten glaubhaft machen, daß sie nicht wirklich männerhassend agitieren, sondern vielmehr neue Käufer erreichen wollten. Mir geht es natürlich nicht um Umsatz, sondern darum, die Würde des Mannes zu thematisieren.

Einen besonders krassen Fall habe ich vor Jahren hier dargestellt: Die Firma Zink&Krämer.

Idealerweise wird ein Medium mir Gelegenheit geben, mich zur Sache zu äußern, also etwa durch ein Interview. Darauf kann ich hoffen; sehr wahrscheinlich ist es nicht. Denn der politisch-mediale Komplex will zunehmend viel mehr "überzeugen" als Raum geben für einen gesellschaftlichen Diskurs.

Sehn wir mal.

trel

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