Strafbefehl gegen Lentze: Pressemitteilung des OLG Köln vom 15-6-20 (Recht)
Im Anschluß an meine vorherige Mitteilung hier gebe ich bekannt, daß das OLG Köln seine Entscheidung in meinem Fall nun öffentlich gemacht hat. Es scheint also, daß ein öffentliches Interesse besteht. Der Präzedenzfall ist eingetreten. Ich habe tatsächlich ein (winzig kleines) Stück Rechtsgeschichte geschrieben.
Ich bin insoweit sehr zufrieden, insbesondere mit dem Schlußsatz:
Eine Strafe konnte der Senat als Revisionsgericht aus Rechtsgründen nicht verhängen. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.
Die Strafsache ist also noch offen. Es bleibt also, oder wird eigentlich erst, spannend. Zwar kommt mein Wille zur Verteidigung und Rückgewinnung der Würde des Mannes in dem Text nicht zum Ausdruck. Vielmehr entsteht zunächst einmal der Eindruck, mir ginge es um die Entwürdigung des Weibes. Aber sobald irgendwelche Nachfragen geäußert werden sollten, ist dann natürlich Gelegenheit, meines wahres Anliegen zur Sprache zu bringen.
Eigentlich ist es natürlich schade, daß, um die - verlorene und wieder zu gewinnende - Würde des Mannes in der Öffentlichkeit zu thematisieren, erst der weibliche Anteil erfahren muß, wie es sich anfühlt, verbal entwürdigt zu werden. Die sogenannten Antirassisten gehen aber ähnlich vor, wie gerade in den letzten Tagen immer wieder zu lesen ist.
trel