Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Idiot (Allgemein)

trel, Wednesday, 10.06.2020, 11:54 (vor 1418 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von trel, Wednesday, 10.06.2020, 12:00

Wirst Du von Feministinnen dafür bezahlt?

Nein, von Firmen, für die ich aushilfsweise Lastwagen fahre, aber in der Hauptsache von der Rentenkasse (ich bin 70) und vom Sozialamt (Aufstockung). Diese Auskunft gebe ich nicht zur Rechtfertigung - obige Frage war sicher auch nur rhetorisch -, sondern damit ich für euch nicht eine völlig abstrakte Figur bleibe.

Deine eigentliche Frage, genauer: dein Widerspruch, ist - zunächst einmal - völlig berechtigt. Du schreibst: "Oder hast Du es je erlebt, daß der Gleichberechtigungsgrundsatz zugunsten des Mannes angewendet wird?"

In diesem Argument steckt aber bereits ein Fehler. Hier geht es um einen ganz konkreten Fall, der ein Novum darstellt. Es gibt keinen Präzedenzfall für eine Verurteilung wegen Volksverhetzung aufgrund geschlechtlicher Zugehörigkeit. Tritt dieser Fall jetzt ein, so hat das Folgen. Ich schreibe jetzt sozusagen ein Stück Rechtsgeschichte.

Du unterstellst, daß Männer nicht davon profitieren würden, weil es inbezug auf den (ziemlichen allgemeinen, ziemlich schwammigen) Gleichheitsgrundsatz bisher auch nicht so gewesen sei. Aber ob deine "Prophezeiung" zutreffen wird, muß sich erst herausstellen. Vielleicht wirst du recht behalten. Ich jedenfalls habe mich entschlossen, es darauf ankommen zu lassen.

Diese Entscheidung habe ich aber schon vor Jahren getroffen, und ich habe sie öffentlich gemacht. Bereits am 26-9-2012, vor 7½ Jahren also, schrieb ich:

Diese Einschätzung - daß nämlich Frauen unter dem Begriff "Teile der Bevölkerung" fielen - entspricht nicht der bisherigen Rechtspraxis. Das schließt natürlich nicht aus, daß in einer gerichtlichen Verhandlung, welche Brautmeier für den Fall meines Einspruch angekündigt hat, von dieser Praxis abgewichen wird und Frauen als Teil der Bevölkerung im Sinne des vorbezeichneten Gesetzes eingestuft werden.

Dann aber dürfte es bindende Wirkung haben. Und selbstverständlich müßten dann Männer ebenso als ein rechtsfähiger "Teil der Bevölkerung" eingestuft werden. Dies wäre wiederum für die Männerbewegung von höchstem Interesse, da der Feminismus reichlich Anlaß gibt, eine große Zahl schwerster Verstöße gegen das Gesetz zu beanstanden.

In Foren habe ich das ebenfalls kundgetan. Warum hast du nicht beizeiten dazu Stellung genommen? Diese Frage müssen sich übrigens auch die Justizangestellten gefallen lassen. Warum habt ihr das Diskursangebot nicht wahrgenommen? Seht ihr in der Diskursverweigerung, ja im Diskursverbot ein hilfreiches Mittel, eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft zu fördern?

Übrigens werfe ich mir selber vor, nicht frühzeitig genug gehandelt zu haben. Mein Rechtsanwalt fragte mich gestern mehrmals, warum ich nicht von Anfang an Klagen eingereicht hätte gegen konkrete Fälle von Männerhaß. Ich gab zur Antwort: "Das wäre völlig zwecklos gewesen. Meine Verurteilung aufgrund meiner Anzeige gegen die Schlägerin (meine Exfrau) wurde ja nicht nur nicht angenommen, sondern gegen mich verwandt." Aber das ließ mein Anwalt im Gespräch nicht gelten. Schwarzers Aufruf zum Penisabschneiden ist ja, anders als die Attacke der Schlägerin, dokumentiert. Und ich frage mich jetzt: Hat irgendein Mann die Frau Schwarzer jemals dafür verklagt? Falls ja: wo ist das dokumentiert?

Dein Einwand, Steffen, ist von der Art, wie ihn typischerweise die Mutlosen und Verzagten vorbringen: "Wenn ich mich beim Chef beschwere, bin ich bei ihm unten durch. Dann kriege ich erst recht Probleme."

Genau derartige Erfahrungen hat auch die Frauenbewegung anfangs immer wieder gemacht. Und doch: zuletzt haben sie gewonnen. Das gönne ich den Weibern sogar. Aber wir müssen auch mal gewinnen, und ich wünsche mir, daß wir zuletzt haushoch gewinnen. Nur - das wird niemals geschehen, wenn der Satz "Oder hast Du es je erlebt, daß der Gleichberechtigungsgrundsatz zugunsten des Mannes angewendet wird?" die leitende Maxime bleibt. Die wird dann zur selbsterfüllenden Prophezeiung.

trel

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