Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Korrektur: Nicht Präzedenzfall, sondern Grundsatzentscheidung (Recht)

trel, Monday, 15.06.2020, 14:54 (vor 1620 Tagen) @ trel

Der Präzedenzfall ist eingetreten.

Ich war ungenau. Präzedenzfälle sind bezeichnend für das englische Recht. Bei uns spricht man von Grundsatzentscheidungen, die vom OLG aufwärts getroffen werden, aber keine absolut bindende Wirkung haben. Gleichwohl, siehe Wikipedia:

In der Praxis werden Grundsatzentscheidungen von anderen Gerichten aber trotzdem oft bei der Auslegung von Gesetzen beachtet, um das Gebot der Rechtssicherheit nicht zu verletzen.

So hat es mir auch mein Anwalt erklärt. Es ist also möglich, aber nicht allzu wahrscheinlich, daß in einem ähnlichem Fall anders geurteilt würde. Zur diesbezüglichen Rechtspraxis vgl. etwa den "Milchkasten-Fall", in welchem das OLG Düsseldorf sich auf den vergleichbaren "Winkelschleifer-Fall" bezieht.

Jedenfalls gehe ich davon aus, daß der "Weiberplage-Fall" in den Strafrechts-Kommentaren, die jährlich in Neuauflage erscheinen, Erwähnung finden wird.

Es wäre nun hilfreich, die Öffentlichkeits-Chance zu nutzen und nach Artikeln Ausschau zu halten, die pauschal das männliche Geschlecht herabwürdigen. Diese sollten dann zur Anzeige gebracht werden. Dabei kommt es auch auf die Menge an; das ist ähnlich wie bei einer Unterschriftensammlung. Für falsch halte ich es indes, die Richterschaft generell als politisch korrumpiert zu betrachten. Wenn man das Gute im Menschen grundsätzlich verneint, wird man es auch niemals fördern.

Der weitere Prozeß ist jetzt nur noch insofern wichtig, als er für ein weitergehendes Interesse sorgen kann; für mich als Angeklagten ist der tatsächliche Ausgang von untergeordneter Bedeutung.

trel

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