Dummkopf? (Recht)
Wenn ich Dich richtig verstanden habe
Hast du nicht.
Am Anfang stand die Anklage. Ich sollte ein ziemlich hohes Bußgeld + Verwaltungsgebühren zahlen und obendrein einen Jugendschutzbeauftragten bestellen, auf eigene Kosten natürlich.
Hättest du klein beigegeben? Und danach gesagt: Ich mach's nicht wieder? Dann ist klar, daß wir verschiedene Ziele verfolgen.
Es soll auch niemand glauben, daß ein Richter dem geäußerten Wunsch eines Angeklagten, verurteilt zu werden, stattgibt. Diesen "Wunsch" habe ich übrigens auch erst geäußert, nachdem das vorsitzende Richter klar zu verstehen gegeben hat, daß er den Freipruch kippen wird.
Zuvor hat mein Anwalt getan, was seine Pflicht ist: er hat für einen Freispruch plädiert und dargelegt, warum der Volksverhetzungs-Paragraf aus seiner Sicht hier ins Leere geht. Es ist also nicht so, daß ich von Vornherein auf die Erweiterung des Begriffes Volksverhetzung hingewirkt hätte. Ich habe nicht darauf hingewirkt, sondern das Risiko inkauf genommen.
Was es sonst noch zu sagen gibt, habe ich hier schon gesagt. Warum hast mich nicht schon vor 7 Jahren "beraten"?
trel
gesamter Thread:
- Strafbefehl gegen Lentze: Pressemitteilung des OLG Köln vom 15-6-20 -
trel,
15.06.2020, 12:04
- Lentze, ich drücke Dir die Daumen! - Lentze bewirkt im Alleingang mehr als MANNdat - Werner, 15.06.2020, 12:35
- Strafbefehl gegen Lentze: Pressemitteilung des OLG Köln vom 15-6-20 -
Ausschussquotenmann,
15.06.2020, 13:06
- "Vermarktung" dieses Urteils - Werner, 15.06.2020, 14:02
- Korrektur: Nicht Präzedenzfall, sondern Grundsatzentscheidung - trel, 15.06.2020, 14:54
- Dummkopf -
Dirk,
15.06.2020, 21:46
- Mal wieder SPD-Slang im Forum :) - Ausschussquotenmann, 15.06.2020, 22:15
- Dummkopf? -
trel,
15.06.2020, 23:14
- Wer ist dieser "Anwalt"? - Thomas2, 16.06.2020, 23:28
- Hinweis -
Alfonso,
16.06.2020, 07:35
- Nur keine Panik! - trel, 16.06.2020, 12:40