Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129502 Einträge in 32154 Threads, 293 registrierte Benutzer, 366 Benutzer online (0 registrierte, 366 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

"vermutlich justitiabel" (Allgemein)

Andi, Saturday, 25.07.2020, 20:12 (vor 1601 Tagen) @ Wiki

Ich bin kein Jurist. Ich dachte, für eine Verurteilung wegen Verleumdung (§187 StGB) müsste nur die Bewusstheit der Lüge nachgewiesen werden, nicht der Vorsatz. Was, wenn A. Kemper also bewusst über wikimannia gelogen hat, dies aber nicht vorsätzlich, sondern automatisch, nur weil ihm die Realität egal ist und jede Lüge, die für seine sozialistisch-faschistische Ideologie spricht, seiner Ansicht nach gerechtfertigt ist?

Ich bin mir sicher, dass ihm bewusst ist, dass er wgvdl und wikimannia verleumdet und ich bin mir sicher, dass ihm das rechtmäßig erscheint, weil diese Verleumdungen seine femnistisch/sozialistisch/faschistische Ideologie stützen. Wenn er seine kriminellen Moralvorstellungen so verinnerlicht hat, dass ihm solche Verleumdungen automatisch und ohne Vorsatz passieren, kann er deswegen nicht verurteilt werden? Ich gehe davon aus, dass er kriminelle Handlungen zum Vorteil seiner faschistoid-sozialistisch-feministischen Ideologie als rechtmäßig verinnerlicht hat.

vergiss es!!!

Das sowieso. Die mit einer Anzeige von A. Kemper verbundene Aufgabe der Anonymität würde dich kriminellen Handlungen der Nazi-Antifa aussetzen. Auch Mordanschläge der Antifa sind denkbar (Andreas Ziegler, Frank Magnitz).

Gruß,
Andi


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum