Das Kind im Focus? (Recht)
Gemeinsames Sorgerecht auf Antrag? Glänzende Verdienstmöglichkeiten für Psychologen!
Der Bundestag hat über eine Gesetzesänderung abgestimmt: Unverheiratete Väter können das gemeinsame Sorgerecht beantragen, dem kann nur widersprochen werden, wenn es dem „Kindeswohl nicht widerspricht. Die Jagd auf die Väter ist eröffnet. Denn eine Mutter, die nicht will, wird wie bisher auch alles daran setzen, den „Erzeuger“ zu torpedieren - Ihn zu denunzieren, verleumden und unglaubwürdig zu machen. Für die Gerichtsbarkeit wird sich nichts ändern, nur gilt es nun für die Gerichte herauszufinden, ob ein Vater das Kindeswohl gefährden könnte, der Streit der Eltern dem Kindeswohl abträglich sein könnte. Die Beweise und Prognosen werden Sachverständige erbringen müssen.
http://www.arge-famr.org/presse/200120705_Spezial_Sorgerecht.pdf
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- Das Kind im Focus? -
Referatsleiter 408,
14.11.2012, 16:31
- Das Kind im Focus? -
Wolfgang A. Gogolin,
14.11.2012, 18:59
- Ich widerspreche -
knn,
15.11.2012, 00:38
- Ich widerspreche - Joe, 15.11.2012, 18:40
- Ich widerspreche -
knn,
15.11.2012, 00:38
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Wolfgang A. Gogolin,
14.11.2012, 18:59