Begriff? (Recht)
"Teilbedingte Haftstrafe" bedeutet in der Schweiz das gleiche wie "auf Bewährung". Bei einer teilbedingten Haftstrafe wird ein Teil der Strafe vollzogen, während der Verurteilte den anderen Teil nicht im Gefängnis eingesperrt wird, wenn er sich innerhalb einer Probezeit von zwei bis fünf Jahren bewährt. Die Dauer der Probezeit wird auch vom Gericht festgelegt.
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Wenn ich so bin, wie ich bin, bin ich ich.
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Manhood,
10.04.2013, 13:14
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Wolfgang A. Gogolin,
10.04.2013, 13:35
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Yussuf K.,
10.04.2013, 13:53
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Wolfgang A. Gogolin,
10.04.2013, 14:08
- Die Wahrheit kann man nicht beschließen! Es gibt sie einfach nur! - Yussuf K., 10.04.2013, 14:20
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Wolfgang A. Gogolin,
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Newman,
10.04.2013, 13:56
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WilhelmTell,
10.04.2013, 17:22
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Wolfgang A. Gogolin,
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