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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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(2011) Lügen, die man gerne glaubt (Manipulation)

Yussuf K., Sunday, 28.04.2013, 18:00 (vor 4018 Tagen)

Auch in der deutschen Justiz werden falsche Beschuldigungen umso lieber für wahr gehalten, je präziser sie den Erwartungen der Belogenen entsprechen.

Am Freitag hat ein New Yorker Gericht den Hausarrest für Dominique Strauss-Kahn aufgehoben. Vor Kurzem wurde in Mannheim der Wettermoderator Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen . In beiden Fällen zweifelten die Richter am Wahrheitsgehalt der Aussage der Hauptbelastungszeugin . Wie oft es in Deutschland tatsächlich zu Fehlurteilen aufgrund falscher Beschuldigungen kommt, wird nicht erforscht. Im Gegenteil – für Gerichte, Staatsanwaltschaften und sogar für die Wissenschaft sind Fehlleistungen der Strafjustiz kein Thema. Insgesamt bloß etwa 90 Wiederaufnahmen bei über 800.000 rechtskräftig erledigten Strafsachen zählt das Bundesjustizministerium pro Jahr. Die Zahl derer, die in unserem Land unschuldig verurteilt werden, dürfte allerdings erheblich höher liegen. Wie hoch, lässt sich daran ablesen, dass Zivilgerichte nach einem Schuldspruch im sich anschließenden Schadensersatzprozess in 30 bis 40 Prozent der Fälle zu einem anderen Urteil kommen als das zuvor damit befasste Strafgericht.

Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, schätzt in seinem Strafprozessrechtskommentar vom Mai 2011 die Quote aller Fehlurteile auf ein ganzes Viertel. Den Löwenanteil vermutet er bei jenen Fällen, bei denen es wenige oder gar keine Beweise für die angezeigte Tat gibt und »Aussage gegen Aussage« steht. So ist es bei Vergewaltigungsvorwürfen besonders oft. Als eine der Hauptursachen für Justizirrtümer hat Eschelbach die Vorverurteilung des Angeklagten durch die – im Schulterschluss mit der Staatsanwaltschaft – agierenden Richter ausgemacht. Diese verließen sich allzu oft auf den Inhalt der Ermittlungsakte und eröffneten im Vertrauen auf die Arbeit der Staatsanwälte das Hauptverfahren. Die Fixierung auf die – den Angeklagten belastende – Akte führe dazu, dass in Deutschland die Freispruchsquote unter drei Prozent liegt. In den USA dagegen, wo das Urteil von einer mit den Akten nicht vertrauten Jury gefällt wird, endet ein volles Drittel der Strafprozesse mit einem Freispruch

Am Anfang eines Strafprozesses, der in ein Fehlurteil mündet, steht oft eine nicht erkannte Falschbeschuldigung. Dabei entfaltet die Lüge ihre Wirkung umso durchschlagender, je präziser sie sich den Erwartungen der Belogenen anpasst. Ein bemerkenswertes Beispiel für eine effektive Falschaussage war die angebliche Ertränkung eines fünfjährigen arabisch aussehenden Jungen durch grölende Neonazis, die sich im Jahr 2000 in einem Freibad bei Dresden abgespielt haben sollte. Alle deutschen Medien berichteten bestürzt über diesen weiteren brutalen Ausbruch von Rassismus in Deutschlands Osten. Die Staatsanwaltschaft ließ mehrere junge Leute verhaften. Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder empfing die Mutter des Kindes, und der Regisseur Volker Schlöndorff besuchte die Familie, um sich die Filmrechte zu sichern. Immerhin stellte sich die vermeintliche Schreckenstat später als Hirngespinst eben jener Mutter heraus, deren Sohn bei einem Badeunfall gestorben war. Mit ihrer Behauptung jedoch hatte sie geschickt alle schwelenden Vorurteile gegen den deutschen Osten bedient, weshalb ihr zunächst uneingeschränkt geglaubt wurde. [Link]

Eindrucksvoll auch der sogenannte »Fall Wilkomirski«, bei dem ein Schweizer Buchautor sich von 1995 bis 1998 als KZ-Überlebender ausgegeben und nicht nur kritische Medien, sondern auch die deutsche Öffentlichkeit nebst dem Suhrkamp Verlag und einer Reihe jüdischer Vereine hinters Licht geführt hatte. Nach demselben Muster gehen auch jene falschen Vergewaltigungsopfer vor, denen es gelingt, Ermittler und Richter zu täuschen: Ein heikles Thema, dem sich jeder nur mit Scheu und schlechtem Gewissen nähert, wird ergriffen und für eigene Interessen instrumentalisiert. Die Political Correctness gebietet es, dem vermeintlichen Opfer – eines NS-Verbrechens oder einer Vergewaltigung – bedingungslos zu glauben. Unbequeme Nachfragen und Recherchen unterbleiben. Zweifler laufen Gefahr, selbst im Reich des Bösen verortet zu werden. Unkritisches Hofieren von Personen, die sich selbst als Opfer vorstellen, ist ein stabiles Fundament für den erfolgreichen Lügner. Kriminalbeamte, Staatsanwälte – ja sogar der Wahrheitsfindung verpflichtete Richter – fallen ihrer eigenen Denksperre zum Opfer. Nur durch Distanz und Professionalität gelingt es den Ermittlern, sich aus der jeden Widerspruchsgeist erstickenden Aura zu lösen und die Anzeigeerstatterin mit Zweifeln an ihrer Aussage zu konfrontieren.

Mit dem Mangel an Ergebnisoffenheit lassen sich auch die überstürzten Reaktionen der Staatsanwälte in den Fällen Kachelmann und Strauss-Kahn diesseits und jenseits des Atlantiks erklären. Beide Beschuldigte pflegten ein Sexualleben abseits der bürgerlichen Vorstellungen, weshalb man ihnen die Vergewaltigungen auch ohne Beweise grundsätzlich zutraute. Bei dem mächtigen IWF-Chef dürfte sich zusätzlich noch die Tatsache belastend ausgewirkt haben, dass die Frau, die ihn beschuldigte, vom entgegengesetzten Ende der sozialen Leiter stammt: eine dunkelhäutige Asylantin und alleinerziehende Mutter, der ohnehin die allgemeine Anteilnahme gilt.

Falschbeschuldigungen kommen weitaus öfter vor, als die Öffentlichkeit ahnt. Die in den Medien kolportierte Schätzung von drei Prozent wird von der forensischen Realität weit übertroffen. Die – durchaus begrüßenswerte – allgemeine Hinwendung zum Verbrechensopfer ermutigt aber offenbar nicht nur echte Opfer dazu, Straftaten anzuzeigen, sondern ermuntert auch eine stetig wachsende Zahl von Menschen mit psychischen Defekten oder zweifelhaften Motiven, sich als Verbrechensopfer zu präsentieren (siehe auch Nichts als die Unwahrheit , Dossier, ZEIT Nr. 15/2008). »Die in Statistiken meist verfälschte, tatsächlich aber relativ hohe Falschaussagenquote gerade in Sexualstrafverfahren«, schreibt der Richter am Bundesgerichtshof, Ralf Eschelbach, in seinem Kommentar, »wird nicht ausreichend beachtet.« Stattdessen werde den zumeist weiblichen Opferzeugen ein unangebrachter moralischer Kredit eingeräumt.

Dabei ist die Problematik in Staatsanwaltschaften, bei Rechtsmedizinern und Aussagepsychologen durchaus bekannt. Der Kieler Psychologieprofessor Günter Köhnken, einer der gefragtesten Glaubwürdigkeitssachverständigen Deutschlands, schätzt die Quote der Falschbeschuldiger unter den von ihm Untersuchten auf 30 bis 40 Prozent. Klaus Püschel, Direktor des Rechtsmedizinischen Instituts Hamburg, das die größte deutsche Opferambulanz betreibt, konstatiert, im Jahr 2009 hätten sich 27 Prozent der angeblich Vergewaltigten bei der ärztlichen Untersuchung als Scheinopfer erwiesen, die sich ihre Verletzungen selbst zugefügt hatten. Nur in 33 Prozent der Fälle habe es sich erwiesenermaßen um echte Opfer gehandelt, bei den restlichen 40 Prozent sei die Rechtsmedizin zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. Die Tendenz zum Fake hat – laut Püschel – erst in den vergangenen Jahren eingesetzt. Bis dahin habe die Falschbeschuldigungsrate über Jahrzehnte konstant bei fünf bis zehn Prozent gelegen. Eine Entwicklung, die sich nicht nur für Angeklagte verhängnisvoll auswirkt, sondern unter der auch die echten Opfer von Missbrauch und Vergewaltigung zu leiden haben.

Wenn es Falschbezichtigern gelingt, ein Gericht zu beeindrucken, hat das oft damit zu tun, dass die Richter auf den Rat von Sachverständigen verzichten und sich selbst zutrauen, beispielsweise die Glaubhaftigkeit einer belastenden Aussage zu beurteilen. In eigener Selbstüberschätzung übersehen sie oft genug die wahren Motive des »Opfers« oder die Tatsache, dass sie es mit einer gestörten Persönlichkeit zu tun haben, die krankheitsbedingt zu extrem manipulativem Verhalten neigt. Der viel beschworene »persönliche Eindruck«, auf den die Richter ihre Einschätzung zu stützen pflegen, wird dann zu einer gefährlichen Fehlerquelle.

Ein Richter mag sich im Strafrecht und der Strafprozessordnung auskennen – von Aussagepsychologie oder Psychiatrie versteht er nicht mehr als jeder Laie. Weder im Studium noch im Vorbereitungsdienst wird Juristen viel von dem beigebracht, was sie als »Hilfswissenschaften« bezeichnen. Und schon gar nicht lernt der Richter einen Sachverständigen von jemandem zu unterscheiden, der sich nur dafür hält. Ein Richter muss sich das nötige Wissen – oft auf Kosten der Angeklagten – im Laufe seiner Berufsjahre selbst erwerben.

Dass es Richtern manchmal nicht einmal gelingt, ein Gutachten minderer Güte als ein solches zu erkennen, wurde auch im Mannheimer Kachelmann-Prozess offenbar. Hier hielt die 5. Große Strafkammer den später freigesprochenen Wettermoderator monatelang im Untersuchungsgefängnis fest – aufgrund einer Expertise, die vom behandelnden Therapeuten des angeblichen Opfers verfasst worden war und deren dürftige Qualität den Richtern erst im Laufe der Hauptverhandlung durch weitere Sachverständige erklärt werden musste.

Doch auch wenn Falschbeschuldiger vor Gericht scheitern und der Angeklagte freigesprochen wird – eine Strafverfolgung müssen sie nicht fürchten. Wegen Vortäuschens einer Straftat wird laut Polizeistatistik pro Jahr nur gegen 0,2 Prozent der Verdächtigen ermittelt. Dahinter steckt der Wille der Staatsanwälte, potenzielle Anzeigeerstatter nicht abzuschrecken. Die Strafjustiz lebt von Hinweisen aus dem Volke, in Werbekampagnen wird dazu ermuntert, Straftaten bei der Polizei zu melden. Es wäre also kontraproduktiv, die Hinterbringer selbst in Bedrängnis zu bringen.

Quelle: Die Zeit (2011)

Männer, wehrt euch endlich: WWW.FALSCHBESCHULDIGUNG.ORG ... WWW.FRAUENGEWALT.DE.VU


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