Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Fortsetzung ...... (Manipulation)

Yussuf K., Sunday, 28.04.2013, 18:08 (vor 4019 Tagen) @ Yussuf K.

25. März 2013 von RitaEvaNeeser 67 Kommentare

Jörg Kachelmann- Falschbeschuldigung/ falsche Verdächtigung/ Falschaussage- Teil 2

Etwas provozierend möchte ich sagen: Lieber sollen zehn Vergewaltiger frei draussen herumlaufen, als dass auch nur ein einziger Unschuldiger wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs zu Unrecht viele Jahre im Knast sitzen muss. Rechtsanwalt Stephan Lucas

Stephan Barton, Strafrechtler der Universität Bielefeld, sieht fast schon einen Opferboom, weil es auch um finanzielle Entschädigungen geht: „Der Markt für Opferdienstleistungen wird größer.“ Eigentlich, so erinnert er, „ging es bei einem Strafprozess immer um die Prüfung, ob die Anklage richtig ist. Heute heißt es, es geht um Gerechtigkeit“. Die Justiz sei aber nicht in der Lage, dieser hohen Erwartung gerecht zu werden.

Wenn man frage, wie eine Geschädigte an einen Opferanwalt komme, wären Opferschutzorganisationen wie der „Weiße Ring“ das Scharnier. Von dort kommen Beratungsschecks und Empfehlungen für bestimmte Anwälte, wobei die „richtige Gesinnung“ eher eine Rolle spiele als Fachkompetenz.

Siegfried KAUDER, Rechtsanwalt und MdB, Vorsitzender des Rechtsausschusses des deutschen Bundestages;

Der Rechtspolitiker geht davon aus, dass Deutschland beim Opferschutz an einem Punkt angekommen sei, der hart an der Grenze des Vertretbaren ist. Jedes mehr an Opferschutz ginge zu Lasten der Rechte des Beschuldigten, der ja weiterhin im Mittelpunkt der Hauptverhandlung stehen soll. ( 40. Symposion des Instituts für Konfliktforschung Köln /April 2011)

Falschbeschuldigungen , so schreibt Sabine Rückert in ihrem Aufsatz vom 11.07.2011“ Falsche Zeugen“, kommen weitaus öfter vor. als die Öffentlichkeit ahnt. Die in Medien kolportierte Schätzung von drei Prozent wird von der forensischen Realität weit übertroffen.

[..]“ Die in Statistiken meist verfälschte, tatsächlich aber relativ hohe Falschaussagenquote gerade in Sexualstrafverfahren“, schreibt der Richter am Bundesgerichtshof, Ralf Eschelbach, in seinem Kommentar,“ wird nicht ausreichend beachtet. Stattdessen werde den zumeist weiblichen Opferzeugen ein unangebrachter moralischer Kredit eingeräumt.“

Der Kieler Psychologieprofessor Günter Köhnken schätzt die Quote der Falschbeschuldiger auf 30 bis 40 Prozent.

Dr. Siegrist vom Institut für Gerichtsmedizin in St. Gallen wird im St. Galler Tagblatt am 6.Juli 1995! mit der Aussage zitiert: „Zwei Drittel aller, von seinem Institut untersuchten Vergewaltigungsfälle, seien Fehlanzeigen.“

Klaus Püschel Direktor des Rechtmedizinischen Instituts Hamburg konstatiert alleine im Jahr 2009 hätten sich 27% der angeblich Vergewaltigten bei der ärztlichen Untersuchung als Scheinopfer erwiesen, die sich ihre Verletzungen selbst zugefügt hatten. Nur in 33% habe es sich erwiesenermassen um echte Opfer gehandelt.

Professor Püschel meint weiter, die Tendenz zum Fake hätte erst in den vergangenen Jahren so richtig eingesetzt

In einem Viertel bis einem Drittel der Fälle, die in unserer Ambulanz untersucht werden, handelt es sich um Falschaussagen“, sagt Rechtsmediziner Klaus Püschel. Warum diese Zahl in den vergangenen Jahren angestiegen sei, welche gesellschaftliche Entwicklung dem zugrunde liegt, könne er nicht beurteilen, er stelle lediglich die Tatsachen fest. Zu denen gehörten auch die Gründe für Falschaussagen. Mal wolle das Opfer einem anderen schaden, manchmal sich nur interessant machen, dann gebe es Personen, die psychisch auffällig seien und Aufmerksamkeit suchten

Die Mitarbeiter in der Gewaltopfer-Ambulanz an der Uniklinik Hamburg-Eppendorf fühlten sich wegen der zunehmenden Falschaussagen „manchmal als Alibi benutzt, nach dem Motto: Ich war sogar beim Arzt“, erklärt Klaus Püschel. Um solche Falschaussagen zu entlarven, gälte es, die Diskrepanz zwischen den Schilderungen und dem Bild der Verletzungen wie der Spuren sorgfältig zu analysieren.

Betrachten wir diese Aussage genau, ist festzustellen, dass der Trend zur Falschbeschuldigung Konjunktur hat. Der Grund hierfür mag sicher sein, dass falsche Verdächtigungen, falsche Aussagen, Falschbeschuldigungen von den Staatsanwaltschaften nur sporadisch verfolgt werden, und den Gerichten kaum oder überhaupt nicht bestraft werden. Kommt eine Falschbeschuldigerin doch vor einen Richter, wird sie meist mit minimalen Arbeitsstunden oder einer kleinen Geldstrafe belegt. Ein paar Tränen der Angeklagten und schon schmelzen die Richter und Richterinnen dahin.

Dabei gibt die Gesetzeslage durchaus drakonische Strafen her, die man – um ein Exempel zu statuieren – doch voll ausschöpfen könnte. Natürlich, wenn man die Straffälligkeit von Männern und Frauen in Studien vergleicht, kommt der weibliche Anteil bei Gewaltstraftaten besser weg. Der quantitative Unterschied bei Gewalttaten darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Frauen sehr wohl auch hohe kriminelle Energie besitzen. Und die kommt gerade bei Vortäuschung einer Vergewaltigung zum Tragen.

„Ich kenne keinen Fall, in dem die Frau für den Schaden, den sie angerichtet hat, wirklich einstehen musste. Man wird sie eher noch bedauern, dass ihr nicht geglaubt wurde.“Gisela Friedrichsen

Doch findet man die Straftatbestände der Falschaussage, der falschen Verdächtigung, der Falschbeschuldigung in fast keiner Arbeit von Juristen oder Wissenschaftlern, wenn es um kriminelle Frauen handelt. Es geht eben meist um Gewalttaten.

Quelle (Da gibt es noch mehr zu lesen!)


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