Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129280 Einträge in 32061 Threads, 293 registrierte Benutzer, 442 Benutzer online (0 registrierte, 442 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

DER WOHL ENTSCHEIDENDE SATZ, WARUM FALSCHBESCHULDIGERINNEN STRAFFREI AUSGEHEN! (Manipulation)

Kalle Wirsch, Sunday, 28.04.2013, 21:14 (vor 4227 Tagen) @ Yussuf K.

Doch auch wenn Falschbeschuldiger vor Gericht scheitern und der Angeklagte freigesprochen wird – eine Strafverfolgung müssen sie nicht fürchten. Wegen Vortäuschens einer Straftat wird laut Polizeistatistik pro Jahr nur gegen 0,2 Prozent der Verdächtigen ermittelt. Dahinter steckt der Wille der Staatsanwälte, potenzielle Anzeigeerstatter nicht abzuschrecken. Die Strafjustiz lebt von Hinweisen aus dem Volke, in Werbekampagnen wird dazu ermuntert, Straftaten bei der Polizei zu melden. Es wäre also kontraproduktiv, die Hinterbringer selbst in Bedrängnis zu bringen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum