DER WOHL ENTSCHEIDENDE SATZ, WARUM FALSCHBESCHULDIGERINNEN STRAFFREI AUSGEHEN! (Manipulation)
Doch auch wenn Falschbeschuldiger vor Gericht scheitern und der Angeklagte freigesprochen wird – eine Strafverfolgung müssen sie nicht fürchten. Wegen Vortäuschens einer Straftat wird laut Polizeistatistik pro Jahr nur gegen 0,2 Prozent der Verdächtigen ermittelt. Dahinter steckt der Wille der Staatsanwälte, potenzielle Anzeigeerstatter nicht abzuschrecken. Die Strafjustiz lebt von Hinweisen aus dem Volke, in Werbekampagnen wird dazu ermuntert, Straftaten bei der Polizei zu melden. Es wäre also kontraproduktiv, die Hinterbringer selbst in Bedrängnis zu bringen.
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- (2011) Lügen, die man gerne glaubt -
Yussuf K.,
28.04.2013, 18:00
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- DER WOHL ENTSCHEIDENDE SATZ, WARUM FALSCHBESCHULDIGERINNEN STRAFFREI AUSGEHEN! - Kalle Wirsch, 28.04.2013, 21:14