Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Richter zu richten wäre möglicherweise eine "unzutreffende Rechtsanwendung"! (Recht)

Kalle Wirsch, Saturday, 14.09.2013, 09:40 (vor 4087 Tagen) @ Rainer

“Fakt ist, dass falsche Urteile auch bei sorgfältiger Verhandlung nie ganz ausgeschlossen werden können”.

Wenn ich so eine Irre richte, dann ist es auch kein Mord, sondern nur eine "unzutreffende Rechtsanwendung". Das Problem in dem Fall wäre nur, dass das Anrufen der nächsthöheren Instanz das auch nicht ergebnisorientiert korrigieren könnte. Insofern wäre ja auch eine parallel dazu erfolgende Abkehr von der Unschuldsvermutung (Also erst schießen, dann fragen!) nur eine Fortsetzung hier üblicher rechtsstaatlicher Prinzipien.

Das ist Recht! Deutsches Recht! ... und es will und muss per Gesetz hier auch zwingend angewendet werden, um eben die rechtsstaatliche Ordnung aufrecht zu erhalten.

Wo aus meiner Sicht aber das Strafrecht noch angepasst werden müsste wäre das in der Politik übliche Prinzip: "Erst Handeln, dann Denken! Die anderen zahlen!" Wenn auch das, wie in der Politik, straffrei gestellt werden würde, dann ließen sich eine Menge Gerichtsverfahren vermeiden und damit eine kausal einhergehende Überlastung der Justiz minimieren! Die hätten dann im Unkehrschluss wieder etwas mehr Zeit für die schönen Dinge des Lebens oder aber mal z.B. für eine korrekte Untersuchung solcher Falschbeschuldigungsfälle, so das irgendwann mal auch politisch korrekt werden würde.


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