Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Sozialisation 2000 (Recht)

adler @, Kurpfalz, Thursday, 19.09.2013, 21:48 (vor 3896 Tagen) @ Kalle Wirsch
bearbeitet von adler, Thursday, 19.09.2013, 21:57

Die Reaktion war völlig überzogen. Notwehr setzt einen Gewaltakt voraus. Wo war da Gewalt? Wenn sie gespuckt hätte, dann hätte das auch gereicht.

Die hätte ihm die Augen ausstechen können, wenn das Glas zerbrochen wäre. Jedenfalls darauf hätte die Richterin die Gewalttäterin durch ein, von mir aus sogar mildes, Urteil hinweisen können. Denn jetzt hat diese Gewalttäterin gelernt, dass es in diesem Staate für eine Frau unerheblich und sogar erlaubt ist und goutiert wird, wenn sie Gewalt gegen Männer verübt.

Ich kann mich an eine Fall erinnern, da ist ein weisser Ritter einer auf dem Marktplatz bedrängten armen Frau zu Hilfe geeilt, wie er dass gelernt hatte. Beim Handgemenge brach sich der böse andere Mann das Handgelenk. Die Richterin sah darin unangemessene Gewalt und verurteilte das Pudelchen. Ich weiß nicht mehr, ob Geld- oder sogar Bewährungsstrafe.

Zum Spucken noch ein Leckerli:
http://www.liveleak.com/view?i=7ca_1379537623

Gruß adler

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