5,30 € die Stunde ist nicht sittenwidrig (Recht)
Im Name des VOLKES
Wenn man einem Richter oder einer Richterin das Nasenbein bricht und dieser auf einer Fläche von deutlich über zwei Drittel beschädigt ist, stellt das keine Körperverletzung mehr dar.
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- 5,30 € die Stunde ist nicht sittenwidrig -
Ausschussquotenmann,
24.09.2013, 00:56
- 5,30 € die Stunde ist nicht sittenwidrig - Derkan, 24.09.2013, 08:07
- Homo oeconomicus - adler, 24.09.2013, 08:08
- Sklavenlöhne sollen Grundlage für Einheit Europas werden! - Kalle Wirsch, 24.09.2013, 08:20
- Deutschland häuft jede Menge sozialen Sprengstoff an! - Yussuf K., 24.09.2013, 09:37