"niedrige Beweggründe" (Allgemein)
Interessant finde ich auch den Aspekt, dass ein weiteres Mordmerkmal, die Heimtücke, strukturell schwache Täter benachteiligt. Zum Beispiel Frauen, die aus körperlicher Unterlegenheit zu Gift greifen.
Die auf das Jahr 1941 zurückgehende heutige Fassung des Mordparagrafen
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.Mit dieser Formulierung kann man basteln was man will.
Unter heutigen Bedingungen, ja. Das spricht aber nicht gegen die, die damals dieses Gesetz so formuliert haben. Und ich bin mir sicher, daß das für damalige Richter mit damaligen Moralvorstellungen alles andere als ein Gummiseil war.
Gegen "Niedere Beweggründe" ist ein Gummiseil hart wie Stahl. Haben unsere Abgeordneten vielleicht "niedrige Beweggründe", weil so ein Produkt des dritten Reiches noch heute gültig ist?
Darauf kannst Du wetten. Unsere Herrschaftsform macht niedrige Beweggründe quasi zum Muß. Auch deshalb kam es ja damals zu dieser anderen, die sich letztlich auch nicht als das Gelbe vom Ei erwies, mit deutlicher Nachhilfe von außen.
Die Fassung von 1871, nach der wegen Mordes bestraft wurde, wer einen anderen Menschen "mit Überlegung" tötet, ist dagegen klar und deutlich und lässt dem Richter kaum Spielraum.
Ist das so? Unter heutigen Bedingungen sehe ich da noch viel mehr Mißbrauchspotential. Da wäre zu prüfen, ob ein Kulturbereicherer oder eine Mutti überhaupt zu Handlungen "aus Überlegung" imstande ist/war, dauerhaft oder vorübergehend. Viel Futter für das Gutachter(un)wesen!
Ich denke, sowohl die Fassung von '71 wie die von '41 sind in Ordnung. Die neuere Fassung ist präziser. Die Gesetze allein machen es aber eben nicht. Wenn ein Gemeinwesen auf dem Zustand angekommen ist wie das unsere, wenn das Justizwesen infiltriert ist, wenn die veröffentlichte Meinung manipuliert ist, nützen die besten Gesetze nichts.
Wenn die SA Narrenfreiheit genießt, wenn die SS die Polizei selbst ist -wie damals-, wenn die Antifa Narrenfreiheit genießt und Sympathien ausnahmslos aller etablierten Parteien, wenn Politik und Justiz stillschweigend paktieren mit Extremisten, von den Medien ganz zu schweigen, was nützen Dir dann noch die besten Gesetze? Die Compact-Konferenz war da ein Augenöffner. Auch ein Hitler hatte es bis zuletzt nicht nötig, die Weimarer Verfassung zu ändern oder außer Kraft zu setzen - er hat sie einfach ignoriert. Und so geht das auch heute.
Grüßla,
nihi
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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
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05.12.2013, 18:30
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