Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Spart euch die Mühe (Recht)

Beelzebub, Tuesday, 10.12.2013, 22:30 (vor 4006 Tagen) @ Rainer

Wer da als "Prozessbeobachter" hinfährt, kann den Prozess vom Gerichtsflur aus "beobachten".


Aus dem Gerichtsverfassungsgesetz:

§ 170

(1) Verhandlungen, Erörterungen und Anhörungen in Familiensachen sowie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind nicht öffentlich. Das Gericht kann die Öffentlichkeit zulassen, jedoch nicht gegen den Willen eines Beteiligten. In Betreuungs- und Unterbringungssachen ist auf Verlangen des Betroffenen einer Person seines Vertrauens die Anwesenheit zu gestatten.

(2) Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Öffentlichkeit zulassen, soweit nicht das Interesse eines Beteiligten an der nicht öffentlichen Erörterung überwiegt.

So Kalle Wirsch, und jetzt erklär deiner Fangemeinde, was für eine finstere Juristenverschwörung daran denn nun wieder schuld ist.
Es ist übrigens eine sehr alte Verschwörung, schon in der Version des GVG von 1877 stand drin, dass Verhandlungen in Ehesachen nicht öffentlich sind.

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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