Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Eine Antwort (Recht)

Beelzebub, Wednesday, 11.12.2013, 20:57 (vor 4005 Tagen) @ pappi

Die etwas fragen verdienen Antwort.
(Bertold Brecht, Legende von der Entstehung des Buches Taoteking auf dem Weg des Laotse in die Emigration)

Mitbringen darf man einen Beistand, es muss nicht mal ein Verwandter sein, Geschäftsfähigkeit genügt. Wörtlich lautet der Gesetzestext: "Im Termin können die Beteiligten mit Beiständen erscheinen."

Aber, wie Du schon selbst sagst, der Beteiligte darf einen Beistand mitbringen, was voraussetzt, dass er selbst auch erscheint. Selbst nicht kommen und stattdessen einen Beistand hinschicken ist nicht erlaubt.

Im Internet nach einem "Prozessbeobachter" zu suchen, weil man selbst nicht hingehen kann, war daher keine besonders gute Idee.

Übrigens: wenn die herzzerreissende Geschichte vom Zugang der Ladung nur einen Tag vor dem Termin so stimmt, dann könnte der anzuhörende Vater ohnehin eine Terminsverlegung beantragen, die ihm anstandslos bewilligt würde. Die Frist für Ladungen beträgt mindestens drei Tage. Der Tag, an dem die Ladung zugestellt wird, zählt dabei nicht mit.

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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