Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Einfach eigenes Frauenhaus bei der Polizei beantragen. (Recht)

adler @, Kurpfalz, Friday, 27.12.2013, 14:59 (vor 3986 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan

Wenn eine Frau ihren Mann straffrei umbringen kann, dann kann man sich mit dem Tage der Gesetzesnovellierung sämtliche Frauenhäuser, -notrufe, -beratungsstellen und übrigens auch das Gewaltschutzgesetz sparen.

Frauenhäuser, sind schon seit 2002 mehr als flüssig. Da trat nämlich das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) in Kraft.

Entzückter Jubelchor der Frauen im Bundestag: "DER TätER geht!"

Artikel 1 als "Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung"
Ist Gefahr im Verzug, kann die Polizei den Täter aus dem Umfeld des Opfers verweisen ("Wegweisung"), bevor ein gerichtlicher Beschluss vorliegt

Ein paar selbst beigefügte blaue Flecken oder ein vom Zaum gebrochener Streit, eine Prügelattacke, bei der er sich wehren muss und ein Anruf bei der gendergeschulten Polizei genügen und sie hat ihr eigenes selbverwaltetes, fremdfinanziertes (von dem Rausgeworfenen), jedoch autonomes Frauenhaus.

Gruß
adler

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