Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Hinweis (Vaeter)

Li Ho Den ⌂, Monday, 10.02.2014, 21:23 (vor 3959 Tagen) @ Peter

Nicht das Familiengericht bestimmt, wo es langgeht, sondern das Jugendamt. Die vielgerühmte Unabhängigkeit der Justiz existiert nicht.

Durch das im September 2009 eingeführte Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) tritt eine entscheidende Veränderung im Verhältnis zwischen Jugendamt und Familiengericht ein. Beide Institutionen sollen in ihrer jeweiligen Rolle als Verhandlungspartner auf Augenhöhe im Sinne des Kindes oder Jugendlichen handeln. Das Jugendamt soll sich für die Sache des Kindes oder des Jugendlichen aktiv in Sach- und Verfahrensfragen des Familiengerichtsverfahrens einmischen. Das Familiengericht soll sich umgekehrt in Hilfeprozesse einbinden lassen und die Jugendhilfe dort unterstützen, wo z.B. Zweifel an der Nachhaltigkeit der Mitwirkung der im Erörterungstermin beschlossenen Maßnahmen bestehen. Durch das neue Rollenverständnis sind auch die Jugendhilfeträger als Leistungserbringer direkt und indirekt beteiligt. Das FamFG erwartet von den Verfahrensbeteiligten und Leistungserbringern eine neue Haltung.

http://www.stiftung-spi.de/download/sozraum/infoblatt_52.pdf

Er kann sich und seinem Kind am besten helfen, wenn er diese Leute weiträumig umgeht.

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Ich bin Oberkellner, die ultimative Deppenoffensive hier im Forum.
Wiki, Werner, MusLim, Oberkellner ... alles eine Mischpoke.


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