Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Muhahahahahaha (Vaeter)

Peter, Monday, 10.02.2014, 21:59 (vor 4324 Tagen) @ Li Ho Den
bearbeitet von Peter, Monday, 10.02.2014, 22:06

Zuständig ist das Jugendamt an dem Ort, wo der Erziehungsberechtigte in den letzten 6 Monaten lebte. Leben die Erziehungsberechtigten getrennt, entscheidet der Aufenthaltsort des Kindes bei dem Vater oder der Mutter, in den letzten 6 Monaten. Noch einfacher ist es, wenn das Aufenthaltsbesimmungsrecht nur einem Elternteil zugeschrieben worden ist, dann ist das entsprechende Jugendamt zuständig.

Da wird er sich freuen.


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