Muhahahahahaha (Vaeter)
Zuständig ist das Jugendamt an dem Ort, wo der Erziehungsberechtigte in den letzten 6 Monaten lebte. Leben die Erziehungsberechtigten getrennt, entscheidet der Aufenthaltsort des Kindes bei dem Vater oder der Mutter, in den letzten 6 Monaten. Noch einfacher ist es, wenn das Aufenthaltsbesimmungsrecht nur einem Elternteil zugeschrieben worden ist, dann ist das entsprechende Jugendamt zuständig.
Da wird er sich freuen.
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- Skurriler Scheidungsfall -
Peter,
10.02.2014, 21:13
- Hinweis -
Li Ho Den,
10.02.2014, 21:23
- Welches Jugendamt zählt? -
Peter,
10.02.2014, 21:26
- Da wo das Kind wohnt. -
Li Ho Den,
10.02.2014, 21:28
- Muhahahahahaha - Peter, 10.02.2014, 21:59
- Da wo das Kind wohnt. -
Li Ho Den,
10.02.2014, 21:28
- Er kann sich und seinem Kind am besten helfen, wenn er diese Leute weiträumig umgeht - Peter, 10.02.2014, 21:29
- Welches Jugendamt zählt? -
Peter,
10.02.2014, 21:26
- Hinweis -
Li Ho Den,
10.02.2014, 21:23