Da wo das Kind wohnt. (Vaeter)
Ich bin mir eigentlich fast sicher, da wo das Kind wohnt.
Mal noch einen Hinweis, dass stand in einem Kommentar zu dieser PDF:
Während andere Antragsteller eines familiengerichtlichen Vefahrens "Parteien" sind und somit nach § 138 ZPO der Wahrheit verpflichtet, ist das Jugendamt als "Mitwirkender" oder "Beteiligter" keiner Wahrheitspflicht unterworfen. Es darf das Verfahren also mit wahrheitswidrigen Angaben "lenken".
Der Vater sollte also vorsichtig sein, wenn er zu der Kobra in den Korb steigt.
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Ich bin Oberkellner, die ultimative Deppenoffensive hier im Forum.
Wiki, Werner, MusLim, Oberkellner ... alles eine Mischpoke.
gesamter Thread:
- Skurriler Scheidungsfall -
Peter,
10.02.2014, 21:13
- Hinweis -
Li Ho Den,
10.02.2014, 21:23
- Welches Jugendamt zählt? -
Peter,
10.02.2014, 21:26
- Da wo das Kind wohnt. -
Li Ho Den,
10.02.2014, 21:28
- Muhahahahahaha - Peter, 10.02.2014, 21:59
- Da wo das Kind wohnt. -
Li Ho Den,
10.02.2014, 21:28
- Er kann sich und seinem Kind am besten helfen, wenn er diese Leute weiträumig umgeht - Peter, 10.02.2014, 21:29
- Welches Jugendamt zählt? -
Peter,
10.02.2014, 21:26
- Hinweis -
Li Ho Den,
10.02.2014, 21:23