Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Form des aktiven Mutterschutzes gem. Art. 6 Abs. 4 GG (Recht)

Li Ho Den ⌂, Sunday, 17.08.2014, 10:26 (vor 3754 Tagen) @ Rainer

Das Frauen für etwas bestraft werden, kann man so gut wie ausschließen. Ich will mal von einem Beispiel berichten:

Vor Jahren war ich mal so trottelig und bin auf eine "Gerichtliche Elternvereinbarung" eines Familiengerichtes hereingefallen. Der mir zugeordnete Umgang wurde "beidseitig" vereinbart und vom Familiengericht mittels dieser Vereinbarung bestätigt. (Ich war nach massiven Kontaktabbrüchen damals froh, überhaupt ein minimalstes Lebenszeichen meiner Kinder offeriert zu bekommen!) Bestandteil waren auch Sanktionen für den Fall, dass ein Elternteil dagegen verstößt. In diesem Fall sollten 25.000,00 Euro oder Erzwingungshaft fällig werden.

Wenige Tage nach dieser Vereinbarung ging der Umgangsboykott meiner Ex wieder los und ich habe sofort den Antrag auf Vollzug der Elternvereinbarung gestellt. Nix passierte, seitens des Familiengerichtes. Ich bin übrigens sofort zur Polizei, habe diesen Umgangsboykott angezeigt und dieses Revier hat diese Unterlagen an das Familiengericht und Jugendamt zur Information immer weitergeleitet. Diese Anzeigen waren gut, konnte ich doch so nachweisen, dass es zu diesem Umgangsboykott gekommen ist. Erwartungsgemäß hatte die Anwaltsschlampe meiner Ex das wenige Zeit später abgestritte und behauptet, alles wäre einvernehmlich abgesprochen gewesen. Ingesamt sind jedenfalls ca. 20x Umgangsboykott in 2 Jahren zustandegekommen und ich habe dann wiederholte Anträge gestellt, auf die aber diemal mit einer "Erörterung" reagiert wurde.

Ergebnis dieser Erörtung war, dass dieses Familiengericht die Sanktionierung des Umgangsboykottes ablehnte. Ich habe darauf hin diesen Leuten gesagt, dass somit jede Frau machen kann, was sie will und sich definitiv nicht an diese strafbewehrte "Gerichtliche Elternvereinbarung" richten muss. Es wäre eine falsche Botschaft an alle Frauen da draußen und kein gutes Aushängeschild für die Familienunrechtsjustiz. Worauf mir, mit Verweis auf die Nichtöffentlichkeit der Familiensache, gesagt wurde: "Wie soll das denn nach außen dringen?" Ich antwortete, dass Recht ein öffentliches Gut ist und ich schon dafür sorgen werde. Aber das interessierte diese Väterfeinde letztlich nicht. Mittlerweile sind deren Willkürakte bekannt und ist bekanntlich der Ruf erst einmal ruiniert und der Schutz des Systems garantiert, kann jeder zum feudalen Provinz-Fürst werden und Willkür/Unrecht im Talar vollziehen.

Ganz klare Aussage von mir: Eine gerichtliche Elternvereinbarung lohnt sich für Väter nicht. Sie hat einen Streitwert von 3.000,00 Euro (Gerichtskosten 160 Euro, Anwaltskosten 320 Euro ----> hier selbst prüfen: http://rvgflex.pentos.com/ ). Wie Leutnant Dino empfiehlt, könnte ihr da auch ohne Anwalt hingehen, als Mann habt ihr sowieso gegen ein feministisches Familiengericht keine Chancen. Ich bin aber überzeugt davon, dass diese strafbewehrte Elternvereinbarung wenn ich dagegen verstoßen hätte, gnadenlos gegen mich angewandt worden wäre.

Die Verhaltensweise des Familiengerichtes ist für mich ein klarer Beleg dafür, es diesem "Rechtsstaat" nie um das exzessiv angeführte Kindeswohl geht, sondern alleinig um den Mutter-/Frauenschutz in jedweder Form. Kriminelle Mütter, die die Kindesinteressen massiv schädigen bleiben in Deutschland straffrei und können sich gerichtlichen/staatlichen Schutzes versichert sein.

http://www.zahlvaeter.fall.vn/faq.html#2-08

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