Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Wechselmodell (Allgemein)

thb71 @, Berlin, Wednesday, 10.09.2014, 21:34 (vor 3508 Tagen) @ Varano

Gentili Signori,

nur zur Klarstellung:

Es geht Wechselmodell, aber nur wenn sich die Eltern drauf verständigen, dann entfällt auch Barunterhalt.


Richtig ist, dass ein Familiengericht praktisch niemals ein Wechselmodell als Beschluss ausurteilt, so etwas gibt es normalerweise nur als Vergleich zwischen den beiden Prozessparteien, d.h. zwischen Vater und Mutter.

Nun sollte man ja meinen: Fein, bei einem Vergleich hält sich der Richter wenigstens mal völlig raus (was in Familienangelegenheiten ohnehin das beste wäre, was Juristen tun könnten). Aber, weit gefehlt: Normalerweise regt das Richterlein sehr deutlich an, dass doch gefälligst ein finanzieller Ausgleich zu fließen habe vom besserverdienenden Elternteil an das arme, bedauernswerte Hascherl.

Das mag vorkommen, Richter sind ja als willkürlich bekannt. In meinem Fall hat der Richter allerdings den Vergleich akzeptiert. Vielleicht Glück für mich, in meinen Augen aber klar angemessen.

Im Vergleich zum üblichen Unterhalt zwar eher Peanuts, aber die häufig anzutreffende Annahme, beim Wechselmodell könne der Unterhalt entfallen, ist einfach nur ein populärer Irrtum, und gilt allenfalls dann, wenn beide Elternteile annähernd gleich viel verdienen.

In meinem Fall Ingenieur und Hartz IV, und trotzdem so durchgekommen.


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