Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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"Wer ein schlechtes Leben führen möchte, soll es tun." (Gesellschaft)

Varano, Città del Monte, Thursday, 05.02.2015, 09:48 (vor 3378 Tagen) @ Tomte

Wobei auch ohne Trauschein nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung Unterhalt fällig wird.

Von welchem Land redest Du jetzt? Hier in Deutschland ist das jedenfalls nicht de Fall.

Aufwachen, bitte: Sobald ein Kind im Spiel ist, ist das auch und gerade in Deutschland der Fall - und nein, ich rede nicht nur vom Unterhalt für das Kind, das dürfte bekannt sein. Aber auch Madame selbst hat einen Unterhaltsanspruch und zwar mindestens bis das jüngste Kind drei Jahre alt ist - je nach den Blähungen des zuständigen Familienrichters gerne auch deutlich länger.

Diesen "Betreuungsunterhalt" gibt's zusätzlich zum Kindesunterhalt und ist außerdem erheblich höher als dieser. Der Betreuungsunterhalt soll nämlich den Verdienstausfall der liebsorgenden Mutti kompensieren; beträgt aber sogar dann, wenn Madame ihr Leben lang noch keinerlei Erwerbsarbeit nachgegangen ist, schlappe 880 Euro im Monat. Wer's nicht glaubt: Düsseldorfer Tabelle, Abschnitt D, Punkt II.

Ach übrigens, noch was: Falls die liebsorgende Mutti entscheidet, dass dein Kind am besten in der Kinderkrippe bzw. im Kindergarten aufgehoben ist, dann zahlst du zusätzlich zu Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt außerdem noch die Kosten dafür (höchstrichterliches Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.11.2008, Aktenzeichen XII ZR 65/07). Dass Madame die Betreuung des Kindes in diesem Falle offensichtlich nicht mehr selbst erbringt, sondern auf deine Kosten an Kinderkrippe/Kindergarten delegiert hat, ist für ihren Anspruch auf Betreuungsunterhaltes unerheblich ...

Willkommen im Wahnsinn des deutschen Familienrechtes!

Cordiali saluti,

Marc' Antonio Varano


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