Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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BGB regelt alles § 1619 (Recht)

Peter, Sunday, 08.02.2015, 18:44 (vor 3575 Tagen) @ guerrero
bearbeitet von Peter, Sunday, 08.02.2015, 18:53

Ihre Verweigerung berechtigt die Eltern grundsätzlich auch nicht, dem weigernden Kind den Unterhalt zu versagen.[9][/i]

Soweit würde ja auch keiner gehen. Eltern dürfen Kinder unter 18 Hausarrest geben. D.h. privater Knast via Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Klingt krass, ist aber so. Okay, es gibt noch höhere Instanzen. Z.B. Schuldirektor(Schulpflicht) oder Jugendbeamtin....

Eltern sind natürlich für den Unterhaltspflicht die obere Instanz. Wer will sich nicht durch ihre Dämlichkeit bereichern? Aber das letzte Wort hat der Staat. Der weiß ja auch in der Regel alles besser. So ein Glück, dass es ihn gibt.

§ 1619 erlaubt Eltern sich auch an die Kinder zu bereichern. Es muss nur via Unternehmertum sein. Oder via das Einsparen von einem Fensterputzer, Koch und so...

Gibt es so einen Paragraph auch für die Hausfrau?

--
Ihr könnt mich alle mal


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