Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129285 Einträge in 32063 Threads, 293 registrierte Benutzer, 329 Benutzer online (0 registrierte, 329 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Verbraucherschutz in der Prostitution (Gewalt)

Fiete @, Thursday, 03.01.2013, 01:22 (vor 4344 Tagen) @ Detektor

Da kann ich Detektor nur beipflichten. Wenn er die Dame gegen ihren eindeutigen Willen gebumst hat, ist es eine Vergewaltigung.
Das Argument von Borat:
"Wer kontrolliert denn dann ob sie die Leistung erbracht hat? Und war es die abgesprochene Leistung, dem Preis angemessen?"
ist rechtlich eine komplett andere Baustelle.

Überspitzt gesagt: einerseits kann ihn ein Gericht wg. Vergewaltigung in den Knast stecken, wenn die Indizienlage ausreicht.
Andererseits kann er, in einem anderen Verfahren, sofern er mal mit der Dame ein Geschäftsverhältnis hatte, um erbrachte Leistungen und deren Angemessenheit streiten.

Gruß..........Fiete

--
Respekt immer!
Angst nie!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum