Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Vergewaltigung in der Ehe kann es nicht geben. (Gewalt)

DschinDschin, Thursday, 03.01.2013, 12:37 (vor 4343 Tagen) @ DschinDschin
bearbeitet von DschinDschin, Thursday, 03.01.2013, 12:42

Die Ehe ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier gilt das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung unbegrenzt.

Nun ist aber die Ehe eine Sexualgemeinschaft, d.h. die Hingabe des Körpers an den Partner zur sexuellen Befriedigung ist zentral. Ohne diese Sexualgemeinschaft ist die Ehe nicht existent. Ihr sollt sein ein Fleisch, so ist Gottes Gebot.

Wer dem Partner die Sexualgemeinschaft verweigert bricht sein Eheversprechen.

Die Frage ist, wie weit dürfen die Partner gehen, um den Partner zur Einhaltung seiner Zusagen zu zwingen? Und dabei ist klar, dass Gewalt und Nötigung Straftatbestände sind, die auch in der Ehe gelten.

Will sagen, solange eine Ehe besteht, können sich die Partner wegen Gewalt und Nötigung anzeigen, nicht jedoch wegen Vergewaltigung.

Wer dem Partner strafbewehrt sexuelle Annäherung verbieten möchte, müsste meiner Meinung nach dies öffentlich, d.h. vor dem Standesbeamten bekunden. Damit ist die Ehe als Vertrag hinfällig, da der Kernbereich berührt ist. So wie beim Arbeitsvertrag die Arbeitsverweigerung zur Kündigung führt, oder beim Mietvertrag die Weigerung, die Miete zu zahlen.

Wir brauchen hier nicht über die lustigen Folgen zu diskutieren, die auftreten, wenn man sexuelles Tun vertraglich fassen will, nicht zuletzt deswegen halten ich ja die Ehe für einen ausgemachten Quatsch, aber die Mädelz stehen darauf, weil sie ihre abnehmende Attraktivität und die Nachteile, die durch Kinderbrüten entstehen, gerne finanziell absichern lassen, und nur dazu dient die Ehe.

DschinDschin

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Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.


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