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Bregenzer Staranwalt verliert: Interpretation des Urteils des Bregenzer Amtsgerichts (Frauen)

Mus Lim ⌂ @, Saturday, 21.03.2015, 12:50 (vor 3540 Tagen) @ Henry

"Der Beklagte macht keinen Hehl daraus, dass er nicht bereit ist, Unterhalt zu bezahlen und Wege gefunden hat, trotz eines faktischen Einkommens unter dem Existenzminimums ein Leben mit allen Annehmlichkeiten zu führen. Hinsichtlich der Frage, wie er sich trotz seines geringen Einkommens die Lebenskosten und darüber hinaus seinen Lebensstil leisten kann, blieb er jede Antwort schuldig.

... folgt das Gericht des Ausführungen der Klägerin, wonach der Beklagte zumindest zeitweise netto EUR 6.000,- pro Monat verdient hat, zumal damit auch der festgestellte Lebensstil der Streitteile nachvollziehbar ist.

Nach den Feststellungen hat die Klägerin den Beklagten im November 2011 grundlos verlassen und damit einseitig den Ehewillen aufgegeben, sodass sie ihren Unterhaltsanspruch verwirkt hat (vgl. für viele 8 Ob 1679/93). Nach den Feststellungen hat die Klägerin ohne objektiv vorhandenen Grund und subjektiv eindeutig vorwerfbar die Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft herbeigeführt."

Vernunft im juristischen Staatsbetrieb. Bin völlig geplättet!

Vernunft im juristischen Staatsbetrieb? Ja, aber anders als vermutet.

Ich werde das Urteil mal mit meinem moslemischen Sachverstand interpretieren.

Wenn das Amtsgericht Bregenz der Auffassung gewesen wäre, dass die Klägerin die Haushaltsgemeinschaft grundlos verlassen und damit einseitig den Ehewillen aufgegeben har, womit sie ihren Unterhaltsanspruch verwirkt, dann hätten die Spekulationen und Ausführungen des Gerichts über Detlefs Einkommen im Urteil nichts zu suchen gehabt, weil das in diesem Fall völlig unerheblich gewesen wäre.

Sinn macht der Urteilstext erst dann, wenn man den ersten Teil als Begründung für den zweiten Teil liest.

Ich übersetze den ersten Teil mal von Juristensprech ins Normaldeutsche:
Der Beklagte hat mit Nachdruck deutlich gemacht, dass er nicht bereit ist, Unterhalt zu bezahlen und dies auch in der Vergangenheit praktisch bewiesen. Er hat zu unserem Bedauern Mittel und Wege gefunden hat, obwohl er ein Leben mit allen Annehmlichkeiten führt, um sich allen Versuchen der staatlichen Zahlknechtschaft zu entziehen. Trotz all unserer Bemühungen ließ er sich nicht aufs Glatteis führen.

... das Gericht ist zwar fest davon überzeugt, dass Herr Bräunig über ein Einkommen von netto bis zu EUR 6.000,- pro Monat verfügt, muss aber zähnekirschend feststellen, dass es keine Möglichkeit gefunden hat, dieses Geld anzuzapfen und umzuleiten.

Jetzt muss man zwischen den Zeilen lesen:
Das Gericht ist selbstverständlich davon überzeugt, dass Herr Bräunig ein Schwein ist, wie alle Männer und die Klägerin ihn völlig zurecht verlassen hat, weil sie wie alle Frauen nur Opfer ist. Allerdings hat es das Gericht, wie oben ausgeführt, nicht vermocht für die Klägerin einen Zahler gerichtsfest und pfändbar zu stellen.

Aus diesem Umstand ist zu befürchten, dass die Klägerin zukünftig dem österreichischen Steuerzahler auf der Tasche liegen wird. Das kann das Gericht nun auch nicht verantworten. Aus diesem Grund sieht sich das Gericht zu seinem größten Bedauern und entgegen seiner Überzeugung gezwungen, das nachstehende Urteil zu sprechen.

Jetzt wieder originaler Urteilstext:
"Nach den Feststellungen hat die Klägerin den Beklagten im November 2011 grundlos verlassen und damit einseitig den Ehewillen aufgegeben, sodass sie ihren Unterhaltsanspruch verwirkt hat (vgl. für viele 8 Ob 1679/93). Nach den Feststellungen hat die Klägerin ohne objektiv vorhandenen Grund und subjektiv eindeutig vorwerfbar die Aufhebung der Haushaltsgemeinschaft herbeigeführt."

Zwischen den Zeilen kann man noch den Vorwurf des Gerichts an die Klägerin entnehmen. Sie hätte sich bitte schön nicht derart ungeschickt anstellen dürfen, dass es dem Gericht selbst mit Unterstützung eines Staranwalts mit Doktortitel trotz aller Anstrengung nicht mehr gelingen konnte, die Sache noch gerade zu biegen.

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