Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129235 Einträge in 32045 Threads, 293 registrierte Benutzer, 128 Benutzer online (1 registrierte, 127 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Urteil Verwaltungsgerichtshof Kassel aus 1979! (Recht)

Urknall, Sunday, 02.08.2015, 19:19 (vor 3399 Tagen) @ Bolle aus Berlin
bearbeitet von Urknall, Sunday, 02.08.2015, 20:17

Hab im Hausjurist des Prof. Volker Thieler aus dem Jahre 1994 entdeckt.Hier wurde nur wegen einem Doppelnamen entschieden! Aber der Text enthält viel mehr, wohin die Hyäne rennt!(Az. VIII O E 147/79) :

"Danach darf ein Kind, das in der Lebensgemeinschaft seiner nicht verheirateten Eltern aufwächst, als Doppelnamen den Familiennamen der Mutter und des Vaters führen.
Für den Unterhalt muß der Vater mindestens den Satz für nichteheliche Kinder zahlen, hat aber weder ein Sorge- noch ein Umgangsrecht, auch dann nicht, wenn beide Elternteile dies wünschen! Empfehlenswert ist, testamentarisch festzulegen, daß beim Tod des sorgeberechtigten Partners der Vater das Sorgerecht und Umgangsrecht für das gemeinsame Kind bekommt.Rechtsverbindlich ist dies zwar nicht, doch es bietet einen Anhaltspunkt dafür, wie beim Tod der Mutter das Vormundschaftsgericht entscheiden kann."

Unsinn, wie manche behaupten, du hättest egoistisches Anliegen.Du schluckst, erniedrigst dich dem Kind zu liebe und wirst durch die Manege gezogen.Es gibt kein Vaterrecht, Mutterrecht, Kinderrecht.Es gibt nur Menschenrecht!

Meine ist auch so ählich alt.Letzter Kontakt ist 7Jahre her.Jetzt vom Hörensagen, soll seit zwei Jahren im Heim sein.Jugendhilfe(!) gibt keine Info und verweist auf Gericht.Daß zum schluß nochmal abkassiert wird, und ich auch mit so einem Urteilsformular (nur andere Namen eingesetzt) wie deine nach Hause schicken!

Bei meinem Sohn hatte ich damals Glück (!) gehabt:Er ist jetzt mitte 20.Damals als Baby hat ihn meine Mutter übernommen.Die Jugendamtin(Spanierin), war 3-4 zum Kaffeetrinken da, das wars dann.

Wenn man sich wirklich Kopf macht, da würden einem Phantasien hochkommen, die einen Brejvik wie ein Waisenkind da stehen lässt.

Aber, den Täufellinnen keine Freude bereiten!

Bedenke:Im Staatsapparatur hast du nicht mit Menschen zutun! Kannst gutgläubig appelieren wie du willst, es kommen keinerlei menschlische Regungen heraus, eher im Gegenteil!
Du mußt wie ein Trickbetrüger denken, dann hast du etwa gewisse Vorahnung, wie diese ticken und funktionieren!

Ein bekannter Jurist sagte mal:"Juristen sind Meinungsprostituierte"!


Gruss


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum