Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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4285 Euro für Flüchtlingsfamilie - Strafbefehl wegen Veröffentlichung im Netz (Manipulation)

Tigresa, Monday, 21.11.2016, 23:07 (vor 2925 Tagen) @ Varano

Dein verlinkter Artikel beinhaltet schon gleich am Anfang einen Rechenfehler. Das Kindergeld wird abgerechnet, nicht draufgerechnet. Aus meinem ganz engen familiären Umfeld kenne ich diese Bescheide. Sie sind zweigeteilt (meist Vorder- und Rückseite) und bei dem hier vorliegenden fehlt der zweite Teil.

Die erste Abrechnung beinhaltet alle (wirklich alle!) Kosten, die der Empfänger bezahlen muß. Bei meinem familiären Beispiel stehen da z.B. 1750 € (für eine alleinstehende Person wohlgemerkt). Dort ist alles enthalten: Miete, Wasser, Strom, Krankenkasse, Nahrung, Telefon, Bahnticket, persönliche anerkannte Sonderausgaben etc.

Darunter (und das fehlt beim vorliegendem Beispiel) wird alles abgezogen, was an Einnahmen woanders herkommt bzw. alle Rechnungen, die vom Amt direkt bezahlt werden. In meinem Fall stehen da: Rente, Pflegegeld, Miete, Wohnkosten. Zum Schluß bleiben noch 500 Euro, die mein Verwandter bekommt. Die Einnahmen durch die Rente (550 €) kann er dafür nicht behalten sondern muß u.a die PKV davon bezahlen Kosten bezahlen.

Das heißt: das Kindergeld darf nicht behalten werden sondern muß für Miete etc. herhalten. Es wird lediglich verrechnet. Ein wenig unübersichtlich, aber das liegt daran, daß das Amt einige Kosten nicht direkt an die Gläubiger bezahlen darf.


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