Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Meinungsverbrechen (Manipulation)

tutnichtszursache, Tuesday, 14.03.2017, 22:04 (vor 2812 Tagen) @ Rainer

Der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, durch den es diese Meinungsverbrechen überhaupt gibt, bricht klar das Grundgesetz. Das hat auch das sogenannte "Bundesverfassungsgericht" bestätigt. Weil das alles aber so doll schlimm ist, dürfe in dem Fall das Grundgesetz gebrochen werden.

Das wird doch erst noch schlimm, wenn die gegen Hassbeiträge und Fake News vorgehen wollen. Wer entscheidet denn da was eine Fake News ist und was nicht, wenn es einfach um Ideologien geht? Und wo ist zu hassen erlaubt und wo nicht? Darf dann auch z. B. nicht mehr Putin zum Dämon gemacht werden oder ist das, weils den Führern gerade paßt legal und sogar erwünscht oder dann auch verboten?

Irgendwie meint man zur Zeit wirklich, daß im Bundestag nur noch Wahnsinnige sitzen, die schwerst gestört sind und eigentlich zwingend in die Zwangsjacke gehören um nicht noch mehr Scheiße zu bauen - zu ihrem eigenen Schutz.


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