Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Vierzehnjähriger soll wegen Knutschfleck als Sexualtäter in die DNA-Datei (Recht)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Wednesday, 06.02.2013, 22:47 (vor 4098 Tagen)

Ist ein Vierzehnjähriger, der einer Dreizehnjährigen einen Knutschfleck macht, ein Sexualstraftäter?
Mit dieser Frage hat sich das Bundesverfassungsgericht auseinanderzusetzen: Das Amtsgericht Arnstadt hatte einen Jungen wegen einer solchen Tat wegen sexuellen Missbrauchs verwarnt und zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Außerdem ordnete das Amtsgericht Erfurt an, ihm Körperzellen zu entnehmen und die DNA zu analysieren und das Ergebnis in die DNA-Analysedatei einzustellen (§ 81 StPO).

http://www.verfassungsblog.de/de/vierzehnjahriger-soll-wegen-knutschfleck-als-sexualtater-in-die-dna-datei/

Rainer

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