Vierzehnjähriger soll wegen Knutschfleck als Sexualtäter in die DNA-Datei (Recht)
Ist ein Vierzehnjähriger, der einer Dreizehnjährigen einen Knutschfleck macht, ein Sexualstraftäter?
Mit dieser Frage hat sich das Bundesverfassungsgericht auseinanderzusetzen: Das Amtsgericht Arnstadt hatte einen Jungen wegen einer solchen Tat wegen sexuellen Missbrauchs verwarnt und zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Außerdem ordnete das Amtsgericht Erfurt an, ihm Körperzellen zu entnehmen und die DNA zu analysieren und das Ergebnis in die DNA-Analysedatei einzustellen (§ 81 StPO).
http://www.verfassungsblog.de/de/vierzehnjahriger-soll-wegen-knutschfleck-als-sexualtater-in-die-dna-datei/
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
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- Vierzehnjähriger soll wegen Knutschfleck als Sexualtäter in die DNA-Datei -
Rainer,
06.02.2013, 22:47
- In Deutschland? In Deutschland! - Peter, 06.02.2013, 23:13
- Ihre werden wohl nicht in die DNA-Datei aufgenommen - Derkan, 06.02.2013, 23:38
- Oh mein Gott - Kurti, 07.02.2013, 01:19
- Deutschland. Kein Wintermärchen -
adler,
07.02.2013, 10:05
- Deutschland. Kein Wintermärchen -
Holger,
07.02.2013, 10:31
- Deutschland. Kein Wintermärchen - Sigmundus Alkus, 07.02.2013, 22:04
- Deutschland. Kein Wintermärchen -
Holger,
07.02.2013, 10:31
- Junge, werd` besser Kopftreter, ist "billiger"(kwT) - Hatatitla, 07.02.2013, 22:21