Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Deutschland. Kein Wintermärchen (Recht)

Holger @, Thursday, 07.02.2013, 10:31 (vor 4098 Tagen) @ adler

Wir haben es hier mit der Realität des geänderten Sexualstrafrechts zu tun und wie von mir 08 vorausgesagt, ist nun auch die Kriminalisierung von Kindern Usus: genau dem entspricht die Forderung der Staatsanwaltschaft. Daß jetzt auf Verhältnismäßigkeit abgehoben wird, ist nur ein erbärmlicher Versuch, die drakonischen Bestimmungen abzumildern, hat vielleicht sogar Erfolg. Das ändert aber nichts an den vollkommen überzogenen Gesetzen.
Ich erinnere an den Fall in USA, als einer wegen Kinderpornobesitz 'gehängt' werden sollte: es handelte sich dabei um eine recht kindlich aussehende koreanische Porneuse, die in Realitas 40 Jahre alt war, leider steht der Link nicht mehr.
Es existieren hüben wie drüben lange Listen von Merkmalen, die die Bezeichnung 'kindlich' juristisch rechtfertigen sollen, um auch jemand verknacken zu können, der Pornobilder von Tussen in Besitz hat, die zwar volljährig sind, aber 'irgendwie kindlich' wirken.

So schauts aus...


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