Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Deutschland. Kein Wintermärchen (Recht)

adler @, Kurpfalz, Thursday, 07.02.2013, 10:05 (vor 4098 Tagen) @ Rainer

Ist ein Vierzehnjähriger, der einer Dreizehnjährigen einen Knutschfleck macht, ein Sexualstraftäter?
Das Amtsgericht Arnstadt hatte einen Jungen wegen einer solchen Tat wegen sexuellen Missbrauchs verwarnt

Wieso landet das Rumgeknutsche zwischen zwei Jugendlichen, wie es überall auf der Welt üblich ist, hier überhaupt vor Gericht? Ich sehe ff. Szenario.

Zwei jugendliche entdecken ihre Sexualität und knutschen. Beide! Dummerweise bleibt bei der 13-jährigen ein sichtbarer Knutschfleck am Hals zurück, den sie zunächst gar nicht bemerkt. Ahnungslos und immer noch ein bißchen erregt, sitzt sie zu Hause. Da kommt ihre AE-Mutter, die vor kurzem erkannt hatte, dass sie in Wahrheit lebsisch ist, von der feministischen Teerunde zurück , bei der gerade ausgiebig über das schlimme Wesen der Männer diskutiert wurde (wahlweise auch vom letzten Beratungsgespräch im Frauenhaus) und sieht das Mal der Schande.

Zur Rede gestellt fühlt sich die 13-Jährige ertappt und erkennt sofort die Chance, welche die Gesellschaft ihr bietet: Ich wollte das gar nicht. Er hat mich gezwungen!

Der Rest ist Routine und jede Menge Ritalin.

Gruß
adler

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