Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Je hässlicher desto mehr Feminismus? (Allgemein)

tutnichtszursache, Tuesday, 11.12.2018, 19:06 (vor 2182 Tagen) @ adler

Wusste ich gar nicht. Wenn in letzter Zeit vom §219 gesprochen und geschrieben wurde, dann ging es immer um Werbung für Schwangeschaftsabbrüche. Das hatte eine Frauen"ärztin" getan und war daraufhin letztinstandlich gescheitert. Durfte sie nicht. Und auf dieses Gerichtsurteil setzt seitdem der bis heute anhaltende linksgrüne Sturmlauf in sämtlichen Propagandamedien auf.

Ich meine deshalb, dass sie eben auch diesen §219a meinte. Bei den jungen Sozialisten einer sterbenden Partei kommt es auf so feine Unterschiede nicht wirklich an. Hauptsache mal was hingeschnoddert.

Daß es den § 219a auch noch gibt war mir nicht bewußt. Verwirrt hat es mich allerdings auch, da ich eben auch etwas von wegen Aufhebung des Werbeverbots mit bekommen habe. Allerdings finde ich auch das Werben für Abtreibungen nicht gut, da das mit der Zeit auch das Werbeverbot für Ärzte aufweichen könnte. Und das wird es wohl aus gutem Grund geben. Ein Arzt darf doch nur seine Leistungen benennen, nicht aber dafür Werben.

Diese Leistung (den Abbruch) bewerben müssen Ärzte eigentlich nur dann, wenn das Beratungsgespräch ebenfalls wegfällt, da die abtreibungswillige Schwangere bisher in den Beratungsgesprächen schon die Ärzte und Einrichtungen genannt bekommt, die das durchführen. Meiner Meinung nach reicht das. Wenn also der Schwangerschaftsabbruch beworben werden muß, dann nur dann, wenn §219 ebenfalls entfällt. Und das findet auch die erste der drei Rednerinnen sehr gut. Die zweite läßt sich dazu nicht aus.

Das sehe ich auch so. Was dort stattfindet ist keine Beratung, sondern da gibt es die "Lizenz zum Töten", von der der Fuldaer Bischof Dyba schwabulierte. Leider hat aber die Kath. Kirche mit dem danach erfolgten Rückzug aus der Beratung ProFamilia das Feld überlassen, wo Frau nur hingeht, um sich den Schein zu holen. Und dort ist sie es, die Lizenz...

Wer geht auch schon zu einer Instanz, die meinen Entschluß beeinflussen will, wenn es eine andere Instanz zum gleichen Zweck gibt? Auf das Gewissen Einfluß nehmen und Alternativen zum Abbruch aufzeigen war aber sicher die Idee hinter dem § 219. Wenn sich Pro Familia nicht daran hält, hätte man denen die Lizenz dazu entziehen müssen. Das ist aber nicht geschehen.

Ich musste mir das auch 2x anhören, bis ich kapiert habe, was die meint. Zuerst dachte ich, die Streichung des §218 sei ihr nicht genug. Aber sie wollte das ansprechen, worüber die dritte Rednerin und ihre empathielose, selbstbezogene Gefolgschaft nicht hinblicken möchte, weil sie das verunsichern könnte. Die wollen ja in ihrem Antrag auch Spätabtreibungen bis zum 6. Monat einführen und manche auch open end.

Soweit mir bekannt, bekommt eine Frau nicht zu sehen, was da denn abgetrieben wird. Wie man das allerdings bei einer Spätabreibung bei gesundem Kind hinbekommen will, ist mir schleierhaft. Man müßte die Frau dann schon eine Vollnarkose verpassen. Nicht daß die Abtreibende noch die Schreie des Kindes hört, das der Arzt - in dessen Haut ich nicht stecken möchte, auch heute nicht - dann Töten darf.

Dazu hat sie ihnen vor Augen geführt, was dann eben passieren kann und wird. Vielleich, hoffentlich, hat sie damit wenigsten einige Plappermäulchen, die erst reden und dann gar nicht zum mehr denken kommen, zum nachdenken angeregt.

Das hat sich Aufgrund des Applaus für die dritte Rednerin nicht so angehört.


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