Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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das problematische Recht (Frauen)

Andi, Saturday, 26.01.2019, 10:45 (vor 2128 Tagen) @ Andi

Eine Rechtsänderung würde dann etwas ändern, wenn sie die Ursache dafür beseitigen würde, dass die Mutter ihren Totalverfügungsanspruch durchsetzen kann, nämlich die Möglichkeit, alle, die sich ihrem Totalverfügungsanspruch widersetzen (einschließlich des Vaters) aus der Familie und von ihren Kindern auszuschließen. Gesetzesänderungen, die daran nichts ändern, bewirken nichts.

Die problematische Rechtslage (die den Müttern die Drohung/Erpressung mit der Durchsetzung ihres Totalverfügungsanspruchs erlaubt, auch um Ziele in ganz anderen Bereichen zu erreichen) wird bei Kindern in einer Ehe durch die Eherechtsreform von 1977 erzeugt. Danach kann jeder der Eheleute mit der einseitigen Auflösung der Ehe ohne jeden Grund drohen, ohne dass das für finanzielle eheliche Pflichten eine Auswirkung hätte. D. h. in jedem Fall müssen die finanziellen Pflichten weiter geleistet werden.

Bei den nichtehelichen Kindern entsteht das Problem dadurch, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder regelmäßig den Müttern zugesprochen wird. Das war ganz früher (im Kaiserreich?) anders, damals bestimmte über den Aufenthaltsort nichtehelicher Kinder derjenige Elternteil, der ihre finanzielle Versorgung besser gewährleisten konnte.

Gruß, Andi


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