Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Ich arbeite seit 11 3/4 Jahren gerichtlich am Umgang mit meinem Sohn (Hinweise - Termine)

Don Camillo, Thursday, 21.02.2019, 01:21 (vor 2103 Tagen) @ Manhood
bearbeitet von Don Camillo, Thursday, 21.02.2019, 02:13

So, jetzt lass ich mal die Katze aus dem Sack.

Dino war absolut souverän! Der TV-Systhemmaden-Schlampe sollten nach jeder Geburt umgehend die Kinder weggenommen werden. Anschließend kann sie ja versuchen, den Umgang einzuklagen. Ach und außerdem gehört sie zu vollem Unterhalt an die jeweilige Pflegefamilie verpflichtet - per Strafandrohung.

Meine Ex ist nach dem positiven Schwangerschaftstest ausgezogen. Recht offensichtlich, oder? :-D Ich war halt dumm, denn vor 12 Jahren gab es noch nicht Das Männermagazin.

Kurzum, 10tausende von Euros hat's mich gekostet, bis mein Sohn mit 9 1/4 Jahren zum ersten Mal sogenannten "Begleiteten Umgang" mit mir verbringen durfte (was definitiv nicht "Umgang" ist, denn Umgang heißt, daß ein Kind mit seinem anderen Elternteil uneingeschränkt Zeit verbringen kann), für je 2 Stunden, ein Mal im Monat, "... zwecks Bindungsaufbau für die kommenden 5 Umgange..."! Ich mußte der "Begleitung" vor Gericht zustimmen, da der Richter sagte, "... ansonsten könne ich auch in die nächste Instanz gehen, was aber einige weitere Jahre dauern würde...". Juristisch heißt so etwas wohl: "Nötigung". Weitere Regelungen wurden per Beschluß an Jugendamt und Umgangsbegleitung deligiert.

Nach rund 1 1/2 Jahren 2 mit Stunden pro Mondat, erweiterte die Jugendamts-Made - die mich (wegen "begleiteter Umgang") seit dem Beschluß als "kindeswohlgefährdend" behandelt - auf "großzügig" ein Mal im Monat 3 Stunden. Die wechselnden Umgangsbegleiter sagen mir seit etwa Sommer 2018, ich solle weiteren Umgang einklagen, da sich die Mutter weigere und mein Sohn mehr Umgang wolle.

Nur habe ich leider kein Geld mehr übrig.

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PS:

Fast hätte ich vergessen zu erwähnen, daß ich eine - mittlerweile fast 18jährige - Tochter aus einer vorherigen Beziehung habe, deren Ossi-Mutter (End90er Ossi-Weiber-Spruch: "... geh' in den Westen, such dir'n Alten und du hast ausgesorgt ...") mich der Wohnung verwies, als die Tochter (seinerzeit) 2 Jahre alt war und "Kindergarten-fähig".
Die Ossi-Mutter veranstaltete mehrfach Umgangsboykotte, denen ich - mit dem VAfKeV im Rücken - gerichtlich begegnen konnte. Die Ossi-Mutter hatte sozusagen das vollen Justiz-Programm angewendet, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsrecht, Gutachten, Falschbeschuldigung, "begleiteter Umgang" usw..
Nun gut, die Tochter und ich hatten, während der gesamten "Gerichtszeit mit meinem Sohn", nachweislich alle 14 Tage Freitag bis Sonntag Umgang + 1/2 Ferienregelung - interessierte, Jugendamtsmaden, Gutachter, Richter und weiteres Pack bei meinem Sohn aber nicht.

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PSPS:

Personenbeschreibung: Ledig, sportlich, Schreiner, kein Alkohol, keine Drogen, kein fauler Sack, nicht gewalttätig, kein Fremdgänger. :-D


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