Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ergänzung

Max, Wednesday, 21.07.2004, 23:45 (vor 7440 Tagen) @ Nick

Als Antwort auf: Ergänzung von Nick am 20. Juli 2004 01:46:54:

Härtegründe: z.B. pflegebedürftige oder anderweitig hilflose Ehefrau, Ex-Ehefrau oder frühere Partnerin mit gültigem Lebensrecht.

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Hallo Nick,

hast du im letzten SPIEGEL ( na ja, sollte man eigentlich aus der Stammlektüre verbannen, ich weiß...) zufällig die Story über die Praxis der Sterbehilfe (Euthanasie) in NL gelesen? Wenn das stimmt, dann sind die Niederländer nicht mehr so furchtbar weit weg von der Umsetzung des "sozialverträglichen Ablebens".

Freundlicher Gruß - Max


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