Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Zwangsdienst nur für Männer

adolf hennecke, Sunday, 20.03.2005, 15:48 (vor 7579 Tagen) @ Hetzi

Als Antwort auf: Re: Zwangsdienst nur für Männer von Hetzi am 20. März 2005 13:06:49:

Die Meldung duerfte in sofern falsch sein, dass nach dem Brandschutzgesetz Schleswig Holstein diese Pflicht fuer beide Geschlechter gelten muss. Werden demnach nur Maenner dazu verpflichtet, so waerde das als solches wieder eine Diskriminierung darstellen.

nein wuerde es nicht! die allg. dienspflicht regelt art. 12 gg und hier insbesondere absatz 2('niemand darf zu einer bestimmten arbeit gezwungen werden, ausser im rahmen einer herkoemmlichen allgemeinen, fuer alle gleichen oeffentlichen dienstleistungspflicht'). wie diese 'gleiche dienstleistungspflicht' dann auszugestalten ist, wird durch art. 12a abs. 1 gg bestimmt: 'maenner koennen vom vollendeten achtzehnten lebensjahr an zum dienst in den streitkraeften, im bundesgrenzschutz oder in einem zivilschutzverband verpflichtet werden.'

wurde doch im rahmen der wehrpflichtdebatte mehr als ausfuehrlich durchgekaut!?


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