Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Zwangsdienst nur für Männer

pit b., Monday, 21.03.2005, 15:05 (vor 7578 Tagen) @ adolf hennecke

Als Antwort auf: Re: Zwangsdienst nur für Männer von adolf hennecke am 20. März 2005 13:48:49:

>Die Meldung duerfte in sofern falsch sein, dass nach dem

Brandschutzgesetz Schleswig Holstein diese Pflicht fuer beide Geschlechter
gelten muss. Werden demnach nur Maenner dazu verpflichtet, so waerde das
als solches wieder eine Diskriminierung darstellen.

nein wuerde es nicht![/i]

Doch würde es!
Die Feuerwehrdienstpflicht nur für Männer wurde am 24.01.1995 vom
Bundesverfassungsgericht als diskriminierend erklährt.

Auszug: "Die Beschränkung einer Feuerwehrdienstpflicht und einer hieran
anknüpfenden Abgabepflicht auf Männer verstößt gegen das
Diskriminierungsverbot des Art.3 Abs.3 GG"

Quelle


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