Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Zwangsdienst nur für Männer, BVerfG: ja, EGMR: nein

Norbert, Monday, 21.03.2005, 10:14 (vor 7578 Tagen) @ Sven74

Als Antwort auf: Re: Zwangsdienst nur für Männer von Sven74 am 20. März 2005 13:35:07:

Die Meldung duerfte in sofern falsch sein, dass nach dem Brandschutzgesetz Schleswig Holstein diese Pflicht fuer beide Geschlechter gelten muss. Werden demnach nur Maenner dazu verpflichtet, so waerde das als solches wieder eine Diskriminierung darstellen.

§ 16
Pflichtfeuerwehr
(3) Alle Bürgerinnen und Bürger vom vollendeten 18. bis vollendeten 50. Lebensjahr sind verpflichtet, ...

UND verstößt gegen die Verfassung siehe:
Feuerwehrdienstpflicht nur für Männer verfassungswidrig
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.1.1995
(Az.: BvR 403 u. 569/94;
Sven74

Ja, aber erst als Reaktion auf ein Urteil des EGMR 1994.
Zuvor hatte das BVerfG solche Regelungen als verfassungsgemäß angesehen.
Und Klagen abgewimmelt (nicht angenommen).

Gruß
Norbert


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