Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Zwangsdienst nur für Männer

susu, Monday, 21.03.2005, 01:49 (vor 7579 Tagen) @ adolf hennecke

Als Antwort auf: Re: Zwangsdienst nur für Männer von adolf hennecke am 20. März 2005 13:48:49:

nein wuerde es nicht! die allg. dienspflicht regelt art. 12 gg und hier insbesondere absatz 2('niemand darf zu einer bestimmten arbeit gezwungen werden, ausser im rahmen einer herkoemmlichen allgemeinen, fuer alle gleichen oeffentlichen dienstleistungspflicht'). wie diese 'gleiche dienstleistungspflicht' dann auszugestalten ist, wird durch art. 12a abs. 1 gg bestimmt: 'maenner koennen vom vollendeten achtzehnten lebensjahr an zum dienst in den streitkraeften, im bundesgrenzschutz oder in einem zivilschutzverband verpflichtet werden.'

Die Dienstpflicht nach Art.12a ist aber allein Bundeskompetenz. Für die Länder gilt, daß sie sich nach Art. 12 zu richten haben. In diesem Fall wäre es rechtlich möglich Wehr- und Ersatzdienstleistende für diese Tätigkeit einzusetzen, hierfür wären das Bundesverteidigungsministerium und/oder das Bundesamt für den Zivildienst zuständig. Die Länder besitzen nicht die Kompetenz nach eigenem Gutdünken nach 12a weitere Dienste einzuführen. Es wäre nach geltendem Recht nicht legal, wenn z.B. Baden-Würtemberg beschlösse eine von der BW verschiedene zusätzliche Wehrpflichtsarmee einzuführen.

susu


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