Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Warum will Frau Frau sein?

Wodan, Saturday, 02.04.2005, 01:04 (vor 7567 Tagen) @ susu

Als Antwort auf: Re: Warum will Frau Frau sein? von susu am 01. April 2005 17:44:41:

Hallo susu!
Es bleibt dummes Zeugs.

Ich will nicht auf alles eingehen. Philosophische Details sind ohnehin nix für dergleichen Foren. Obwohl natürlich wichtig.
Deine Beispiele sollen wohl hier in der Sache nichts belegen, sondern nur mich meiner Lanzenbrecherei verunsichern. Schön. Das tun sie aber nicht.
Den Schiller-Text finde ich gar nicht zu beanstanden. Er ist ein dichterischer, kein wissenschaftlicher Text, der einer fernen Zeit entstammt und der über einen Ist-Zustand sich äußert, über den man so oder so denken kann. Jedenfalls ist es keine Sollensaussage und schon deshalb moralisch kaum qualifizierbar. Besser wäre doch wohl ein Beispiel aus "Über Anmut und Würde" gewesen; denn um diesen Text ging es doch wohl im Ausgangsposting.

Was den Kant-Text anbelangt, so ist das Zitat absurd, jedenfalls die Folgerung falsch. Vielleicht liegt es an der engl. Ausg. Das deutsche Original, das Du nicht herbeiholen mußt, weil es mir vorliegt, vermeldet indessen:
"... so SCHEINT es, daß Menschen in diesen Fällen (unehelicher Geburt) sich im Naturzustande befinden und Tötung (homicidium), die alsdann nicht einmal Mord (homicidium dolosum) heißen müßte, in beiden (Kant beschreibt noch einen anderen, hier unerheblichen Fall) ZWAR ALLERDINGS STRAFBAR SEI, von der obersten Macht aber mit dem Tode nicht könne bestraft werden."

Also strafbar bleibt die Tötungshandlung, es SCHEINT aber (aufgrund dessen, was Du dann engl. zitierst, das nämlich nun folgt), daß dies milder zu bestrafen sei als die Tötung eines ehelichen Kindes. Nochmal: es SCHEINT. Doch dann folgt etwas später: "Die Auflösung dieses Knotens ist: daß der kategorische Imperativ der Strafgerechtigkeit [...] bleibt". Kant redet in diesem Zshg. der Todesstrafe das Wort. Das ist in seiner Zeit durchaus üblich (vgl. das Schicksal von Gretchen in Faust I), heute aber m. E. nicht mehr zeitgemäß. Es kam aber hier nur darauf an, zu zeigen, daß genau das Gegenteil von dem gesagt wird, was Du versucht hast zu insinnuieren. Die Darstellung des weiteren Kontextes - es geht um den Ehrbegriff, der antiquiert und im modernen (Kantischen) Strafrecht schwer zu behandeln ist, erspare ich hier. Es lohnt sich aber immer, Kant noch mal genau nachzulesen.;-)
Lanze heil geblieben!

Immer noch finde ich keine Begründung für meine These, daß, nimmt man die Idee - mehr ist es m. E. nicht - von den Idealisierungskehrseiten ernst, man dann auch die Kehrseite des Schillerschen Begriffs der Würde miteinbeziehen müßte. Dieser Einwand blieb unbeantwortet. Ich finde diese Idee allerdings wenig gegründet.
So, das Badewasser ist eingelaufen. Schluß jetzt also.
Gruß
von
Wodan


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