Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: the missing link

scipio africanus, Tuesday, 10.05.2005, 18:27 (vor 7528 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: the missing link von Garfield am 10. Mai 2005 15:02:03:

Hallo Garfield ..

Also dazu muss ich was sagen !

"Der Sinn der Sondersteuer ist der berechtigte finanzielle Ausgleich zwischen Eltern und Kinderlosen. Die Sondersteuer ist keine Strafe, sondern die Finanzierung der Renten."
Genauso kann man übrigens auch den nachehlichen Unterhalt begründen: Dieser Unterhalt wäre demnach keine Strafe, sondern ein berechtigter finanzieller Ausgleich für die Erziehungsleistung der Ex-Frau und gleichzeitig noch ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung der Renten...

Die finanzielle Pflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern ist begründet. Allerdings stellt sich bei einer Scheidung oder Trennung die Frage, wer die Familiengemeinschaft verlassen will. Meine Auffassung ist, dass der - oder diejenige, welche die Solidargemeinschaft verlässt, die Konsequenzen tragen muss. Die Frau darf jederzeit gehen, aber OHNE DIE KINDER. Dann zahlt sie Alimente. Das gleiche gilt für den Mann. Tatsache ist aber, dass die Frau in aller Regel ihr Familienleben weiterführen kann und den Vater von den Kindern zwangstrennen kann, ohne dass dabei auch nur ansatzweise ermittelt wird, wer für das Scheitern der Solidargemeinschaft die Verantwortung trägt.
Das wäre revolutionär, es wäre die Gleichberechtigung.

Gruss scipio


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