Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Mein Bauch, ääh, mein Geld (auch BAföG)gehoert mir

SiliKat, Wednesday, 17.08.2005, 05:23 (vor 7175 Tagen) @ Silvain

Als Antwort auf: Re: Mein Bauch, ääh, mein Geld (auch BAföG)gehoert mir von Silvain am 16. August 2005 23:05:

BAföG wird auch gezahlt, wenn man über 30 ist, vorausgesetzt, daß das Abitur in dem Falle per Abendgymnasium erworben wurde und man dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt sein Studium beginnt.
Auch dieser Tipp zum Dienstag ist kostenlos.

Das ist zwar richtig, allerdings zahlt man dann den vollen Betrag für die Krankenversicherung. Das plus Studiengebühr + Semestergebühr führt letztlich dazu, dass ein Studium nach 30 dennoch so gut wie nicht finanzierbar ist - ausser als Fernstudium...
Gruss,
Silvain

===============================================================================

Der BAföG-Betrag ist 585 Euro. Davon gehen ab etwa 115 Euro für die Krankenversicherung; weiter die Semestergebühr von etwa 130 Euro (d.h. pro Monat ein Sechstel davon). Studiengebühr zahlen nur über 6O-jährige. Es bleiben also 440 Euro. Dafür gibt es aber auch wieder Vergünstigungen, etwa billiges Mensa-Essen und kostenlose Benutzung des Nahverkehrsnetzes; verbilligte Eintrittskarten. Im Übrigen ist es für einen Studenten normal und auch ohne BAföG oft notwendig, zu jobben. Auch dafür gibt es eine studentische Jobbörse; ferner die Möglichkeit, Tutorentätigkeiten anzunehmen u. dgl.

Sicher, als Student ist man "arm". Als Unterhaltsverpflichteter ist man es aber auch. Da arbeitet man dann aber ohne Perspektive, und die Frau kann sich auf den Kindern ausruhen. Arbeitet man selber jedoch nicht, sondern studiert (natürlich ist das auch eine Arbeit im Sinne einer Anstrengung), dann ist man auch nicht leistungsfähig, folglich nicht unterhaltspflichtig. Und dann muß eben die Frau arbeiten gehn, d.h. sie muß sich von einem emanzipieren und sich auf eigene Füße stellen.

Bei BAföG-Bezug muß übrigens die Regelstudienzeit (z.B. 9 Semester) eingehalten werden. Das fällt aber nur weiblichen Studenten schwer. Vgl. hierzu http://35783.rapidforum.com/recenttopics; dort mehrere Beiträge zum Thema BAföG.

Gruß

SiliKat


gesamter Thread:

 

powered by my little forum
[x]
[*]