Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: gute Reaktion

Conny, Saturday, 03.09.2005, 13:49 (vor 7013 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: gute Reaktion von Christian am 03. September 2005 05:47:

War ich zu ängstlich, was meint Ihr?
P.P.

Hallo P.P.,
nein, Du warst nicht zu ängstlich.
Es muß nicht zu dem kommen, was Du befürchtst, aber es KÖNNTE, und hätte dann schwerwiegende Folgen.
Man kann da als Mann nicht vorsichtig genug sein, und das werde ich gerne mit eigenen Erfahrungen darlegen.
Ich habe eine kleine Tochter, die jetzt sechs Jahre alt ist.
Die Trennung von der Kindesmutter war bereits vor fünf Jahren.
Meine Tochter ist regelmäßig zu besuch bei mir.
Und ich habe von anfang an darauf geachtet keinerlei Ansatzpunkte zu bieten, um mir einen schlimmen Vorwurf zu machen:
- Meine kleine Prinzessin hat von anfang an ein eigenes Kinderzimmer mit eigen Bett
- Ich habe nie mit der Kleinen zusammen gebadet.
- Ich habe ihr früh beigebracht, alleine zur Toilette gehen zu können.
- Ich habe ihr früh beigebracht, sich alleine zu waschen und abzutrocknen
- Ich habe ihr früh beigebracht, daß man die Tür von der Toilette zumacht, wenn man dahin geht.
- und noch viele Kleinigkeiten mehr.
Ich musste mir von vielen sagen lassen, ich wäre zu ängstlich und würde überreagieren.
Und ganau diese Menschen mussten nun vor einem Jahr feststellen, daß ich nicht überreagiert habe.
Die Kindesmutter hat seit zwei Jahren eine neue Beziehung und möchte gerne auf "heile (neue) Familie" machen und da hab ich als leiblicher Vater aufeinmal gestört und man hat versucht mich zu entsorgen.
Als großer Aufhänger wurden 3 harmlose Portrai-Fotos meiner Tochter auf meiner privaten Homepage hergenommen und es wurde in den Raum gestellt, "da müsste man ja schlimmeres Befürchten".
Die Richterin (ja, RichterIN) hat meine Tochter befragt und all die Dinge, die ich als "Vorsichtsmaßnahme" schon früh auf den Weg gebracht habe, kamen auf den Tisch, erzählt von meiner Tochter. Und das führte dazu, daß die Richterin es ganz anders sah, eben, daß man bei mir keineswegs schlimmeres befürchten müsse, im Gegenteil.
Der Antrag auf alleiniges Sorgerecht durch die Kindesmutter wurde abgewiesen, es wurde eine umfangreiche Umgangsregelung getroffen.
Da die Kindesmutter aber immer noch keine Ruhe geben wollte, sich nicht an die Umgangsregelung halten wollte, ich wieder vor Gericht gezogen bin, und sie wieder mit dem Thema anfing, sagte die Richterin ganz klar zu meiner Exfrau, wenn sie weiterhin versuchen sollte, mich aus der Vaterrolle zu drängen mit solchen absurden Andeutungen, wäre zu überlegen, das alleinige Sorgerecht auf mich zu übertragen und daß dann meine Tochter zu mir ziehen würde.
Seit dem ist Ruhe.
Fazit: Man kann als Mann nie genug "Vorsichtsmaßnahmen" treffen, nicht ängstlich genug sein, und sich eben in bestimmten Situationen anders verhalten, als es Frauen tun können.
Meine Tochter hätte vermutlich ihren Papa verloren, wenn ich mich nicht daran gehalten hätte.
Grüße
Papa-Stone

Du hast vollkommen Richtig gehandelt, hättest Du diese Masnahmen nicht durchgeführt dann könntest Du dein Kind heute nicht mehr sehen.
Wenn dein Bericht so richtig öffentlich gemacht würde, dann würden die Frauen so richtig als Verbrecher dastehen weil man gegen sie totale Vorsichtsmasnahmen ergreifen muss! Was raten die Vätervereine?
meint
Christian

bei mir war es mal so, daß die mutter meines kindes betreuten umgang wollte. ich stand damals auch in kontakt mit dem vafk. der vorstand einer solchen ortsgruppe meinte dann, daß das doch gut wäre, da es so wenigstens keinen missbrauch mit dem missbrauch geben könne. ich denke auch, daß es in der heutigen zeit wirklich das beste ist, mit seiner tochter einfach nicht alleine zu sein und immer eine frau dabei zu haben.

freundliche grüßee
Conny


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