Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Rechtssprechung macht sehr wohl Unterschiede...

SiliKat, Tuesday, 20.09.2005, 19:40 (vor 6996 Tagen) @ Wodan

Als Antwort auf: Männer und Frauen - kaum Unterschiede! von Wodan am 20. September 2005 08:37:

...zwischen den Geschlechtern, was ich hier nicht weiter begründen will,weil es ja ausreichend bekannt ist. Ich meine nicht die Gesetzgebung - vor dem Gesetz sind wir ja per definitionem alle gleich -, sondern die Rechtssprechung; nicht Legislative, sondern Juridikative.

"Die Wissenschaft" können wir, amüsiert oder auch nicht, aus der Distanz betrachten; die Rechtsprechung bekommen wir zu spüren. Die besteht in Praxis. Und daran merken wir, daß wir - Männer und Frauen - sehr, sehr verschieden sind.

Was zählt, ist offenbar mehr das Bewußtsein, weniger das Sein; oder: mehr die Ideologie, weniger die Phänomenologie. Oder fällt hier beides zusammen ? Sind Mann und Frau tatsächlich so verschieden, wie es die Rechtsprechung widerzuspiegeln scheint ?

Ursprünglich, so denke ich, schon. Aber der Unterschied soll weg-bestraft werden. Da das Niedere, Weibliche nicht hoch-gefördert werden kann (nach den Entdeckungen von Kopernikus, Darwin, Freud ist das die vierte große Demütigung "menschlichen" Selbstverständnisses), soll das Höhere (oder was reicher ist an Variationsreichtum, Gestaltungsfähigkeit, schöpferischer Karft), runter-nivelliert werden. Mann-Sein als unausdrücklicher Straftatbestand.

Da brauchen wir "die Wisssenschaft" nicht. Halten wir uns an das, was uns trifft und niederschlägt; womit wir meist erst rechnen, nachdem es fast schon zu spät ist, ihm entgegenzutreten.

SiliKat


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