Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Du vergleichst Äpfel mit Birnen

Beelzebub, Sunday, 16.10.2005, 00:39 (vor 6970 Tagen) @ Lucius I. Brutus

Als Antwort auf: Schwache Argumentation.. von Lucius I. Brutus am 14. Oktober 2005 08:56:

Mit der gleichen Argumentationslinie des "Das Kind kann nicht dafür" plädieren auch einige für den Verbot von Vaterschaftstests und für etliche Instrumentalisierung des Kindeswohls zur Durchsetzungs von fraueninteressen auf Kosten der Männer. DAS DU HIER DARAUF REINFÄLLST IST BEMERKENSWERT!

Das Unterhaltsrecht hat mit alledem doch gar nichts zu tun.

Zunächst mal ist es so, und das zu Recht, dass jemand ausschließlich auf seine eigenen Ansprüche wirksam verzichten kann, nicht aber auf fremde.

Weiterhin ist es, ebenfalls zu Recht, so, dass Kinder gegen ihre beiden leiblichen Elternteile (Adoptionen lass ich mal der Einfachheit halber weg) Unterhaltsansprüche haben und zwar unabhängig davon, ob sie freiwillig gezeugt wurden oder "versehentlich" oder auch, wie im vorliegenden Fall, unter falschen Voraussetzungen. Hier hat das Argument "das Kind kann nichts dafür" seine Berechtigung.

Völlig verfehlt ist es jedoch, damit den durch betrügerische Machenschaften erschlichenen Unterhalt von einem in Wahrheit gar nicht zu Unterhalt verpflichteten nachträglich "legalisieren" zu wollen. Ähnliches gilt, nebenbei bemerkt, auch für berechtigte Unterhaltsansprüche. Wenn z.B. die Eltern eines Kindes ihren Lebensunterhalt durch Trickdiebstahl und Betrug erwerben gibt auch das Unterhaltsrecht dem Kind keinen Anspruch auf einen Anteil an der Beute.

Ein Argument wird nicht dadurch falsch, dass IdiotInnen es falsch verwenden.

Wenn jedmand, zuvor einvernehmlich die elterliche Fürsorge übernehmen will, dannn kann er das nicht einfach mit der Ausrede "Das Kind kann nichts dafür" widerrufen. Er/Sie soll die Verantwortung übernehmen, und auch wenn das Kind dabei zu Schaden kommt. Verantwortung soll bei jenem bleiben, der sie übernehmen wollte. So sieht es für mich verantwortungvolles, konsequentes und vernünftiges Menschenwürdiges Verhalten aus.

Ich glaube, du gehst hier von der unzutreffenden Voraussetzung aus, die Mutter habe den Vater unter Bruch der Vereinbarung auf Unterhalt verklagt. Möglicherweise war es auch so; ich kenne das schwedische Unterhaltsrecht nicht.

In Deutschland jedenfalls würde dieser Unterhaltsprozess nicht zwischen der Mutter und dem Vater geführt, sondern zwischen dem Kind und dem Vater. Und das Kind - in solchen Fällen für gewöhnlich durch einen Amtsvormund vertreten - wird zu Recht sagen, dass die Mutter gar nicht berechtigt gewesen sei, auf seinen - des Kindes - Unterhalt zu verzichten.

Gruß

Beelzebub


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