Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Was bedeutet der Begriff

alan, Tuesday, 18.04.2006, 06:58 (vor 6582 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Was bedeutet der Begriff "F*eminazi" von Christian am 16. April 2006 13:57:

..In Google gibt es davon mittlerweile über 200000 Pages! Auch in Wikipedia ist der Begriff eingetragen und kann nicht verleugnet werden!

Der Begriff Femin*zi, wie ihn Limbaugh in die Debatte geworfen hat, hat nichts mit dem zu tun, was hier diskutiert wird. Er bezog sich auf den seiner Ansicht nach vollzogenen "Holocaust" bei Abtreibungen. Aus europäischer, speziell deutscher Sicht, sind die Kriege die pro choicer und pro lifer sich liefern nicht nachvollziehbar. Es geht nicht um Abtreibungen an sich, oder darum unter welchen Bedingungen sie erlaubt werden sollen, sondern um einen Religionskrieg. Pro choice sieht als alleiniges Kriterium die Wahlfreiheit der Frau, da wird dann schon mal ein Fötus als Parasit bezeichnet, der bis zur Geburt keinerlei Recht besitzt (aktuelles Recht in Kanada und gängige Rechtspraxis in den USA) es gibt also keine zeitliche Begrenzung für Abtreibungen. Eine Person die einen Fötus als Parasiten bezeichnet, den sie bis zwei Tage vor der Geburt abtreiben lassen kann, wenn sie darauf Lust hat, als Nazi zu bezeichnen ist imho legitim.

Umgekehrt definieren die pro choicer den Begin des menschlichen Lebens mit der Befruchtung und lassen demnach gar keine Abtreibungen zu, es sei denn das Leben der Mutter ist in Gefahr, keine Diskussion über andere medizinische oder kriminalistische Indikationen, keine Fristenregelung. Selbstredend sind pro choicer alles andere als Männerrechtler oder gar Maskulisten, im Gegenteil.

Wenn man als Deutscher unsere heute Abart des Feminismus, als planvolle Verächtlichmachung und Diskriminierung von Männern versteht, die sehr wohl mit der Diskriminierung von z.B. Asozialen im Dritten Reich vergleichbar ist, wüßte ich nicht warum man das nicht Femif'schismus nennen sollte. Vergessen sollte man aber auch nicht, daß der Konservatuismus in Rechtsetzung und Rechtsprechung die andere Seite der Medaille ist.


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