Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Bravo!

Lucius I. Brutus, Monday, 01.05.2006, 19:20 (vor 6541 Tagen) @ Freches Biest

Als Antwort auf: Re: Bravo! von Freches Biest am 01. Mai 2006 03:13:

Frage ehrlich beantwortet?

Nö. Du bist auf die Frage nicht mal eingegangen und die lautete "Was würdest du tun?" und nicht "Was hälst du davon?". Christine hat dir die Frage gestellt, weil du ewig auf das Verhalten der Forumteilnehmer eingeprügelt hast...

und zu deiner Anmerkung über Unterhaltsansprüche hier ist ein Auszug aus www.Anwalt.tv:

Auch bei Ehebruch Unterhaltsanspruch

Eine Frau verliert auch bei Ehebruch nicht zwangsläufig die Unterhaltsansprüche an ihren Mann. Das geht aus einem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz um Unterhalt nach Trennung hervor. Dies gelte jedenfalls, wenn die treulose Ehepartnerin die Betreuung eines gemeinsamen Kindes übernommen habe und zu erwarten sei, dass die Betreuung des Kindes bei Berufstätigkeit der Mutter erschwert werde. Dem Wohl des Kindes komme in diesen Fällen der Vorrang zu, betonten die Richter (Az.: 7 UF 562/04).
Das Gericht verpflichtete mit seinem Spruch einen Ehemann, weiterhin für seine getrennt lebende Ehefrau Unterhalt zu zahlen. Aus der Ehe war ein gemeinsames Kind hervorgegangen. Nach der Trennung von ihrem Mann wurde die Frau außerdem Mutter eines nichtehelichen Kindes. Der Mann war der Auffassung, die Frau habe ihren Anspruch auf Unterhalt wegen «des Ausbruchs aus der Ehe» verwirkt.

Dem folgte das OLG nicht. Vielmehr meinten die Richter, dass im Interesse des Kindeswohls trotz des Verhaltens der Ehefrau die Wahrnehmung der Elternverantwortung gesichert bleiben solle. Dazu zähle, dass die Frau nicht zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen werde, wenn sie dadurch das Kind nicht mehr in dem erforderlichen Maße betreuen könne.

gs/dpa
24.06.2005

Also ich würde dich gerne mal als starker Mann sehen, was du nach so einem Urteil machen würdest, bestimmt nicht auf die Bänke springen, tanzend und singend "Wild Thing ... you make my heart sing..."


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