Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Welche Angaben muss das Impressum beinhalten?

Carsten, Monday, 07.12.2009, 13:41 (vor 5868 Tagen) @ Hemsut

Folgende Pflichtangaben müssen gemacht werden:

1. Name und Anschrift des Anbieters
Grundsätzlich muss der vollständige Name bzw. Firmenbezeichnung angegeben werden. Ausserdem muss die Rechtsform genannt werden.
Bei der Anschrift muss Strasse, Hausnummer, Postleitzeitzahl und Ort angegeben werden. Die alleinige Angabe eines Postfachs ist nicht ausreichend. Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen sind der Sitz und der Vertretungsberechtigte anzugeben.

2. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
Hier müssen Telefonnummer, Faxnummer und Email-Adresse, sofern vorhanden, angegeben werden.

http://www.feminismuskritik.eu/forum/phpBB2/viewtopic.php?t=4323


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